NRW plant Reform von Psychisch-Kranken-Gesetz

11. März 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Novellierung des Psychisch-Kranken-Gesetzes in NRW

() – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine umfassende Novelle des Psychisch-Kranken-Gesetzes (PsychKG) auf den Weg gebracht. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) teilte am Mittwoch in Düsseldorf mit, das Kabinett habe den Entwurf beschlossen, der nun in die Verbändeanhörung gehe.

Ziel sei es, Betroffene umfangreicher zu versorgen und die Bevölkerung besser zu schützen.

Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass ab 2027 jeder der 53 Gesundheitsämter im Land einen gemeindepsychiatrischen Verbund vorhalten muss. Dafür sollen dauerhaft rund 6,3 Millionen Euro jährlich bereitgestellt werden.

Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen Sozialpsychiatrischen Diensten, Sicherheitsbehörden, Ausländerbehörden und Unterkünften für Geflüchtete verbessert werden. „Insbesondere Informationspflichten und -wege waren bisher nicht ausreichend geregelt“, erklärte Laumann.

Weitere Neuerungen betreffen das Entlassmanagement aus Kliniken, die Definition der „Gegenwärtigkeit“ einer Gefahr und die Möglichkeit für Gerichte, eine sofortige Unterbringung um 24 Stunden zu verlängern.

Zudem soll die Medikamenteneinnahme strukturierter begleitet werden können. Der Schutz der Bevölkerung wird als Grundsatz in der Novelle verankert.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: NRW-Landesschild (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Zielgruppen: 53 Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen
  • Zeitraum: Umsetzung ab 2027, jährliche Kosten von 6,3 Millionen Euro

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Umfassende Novelle des Psychisch-Kranken-Gesetzes
  • Ziel der besseren Versorgung und Schutz der Bevölkerung
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Novelle des Psychisch-Kranken-Gesetzes beschlossen
  • Jeder der 53 Gesundheitsämter muss ab 2027 einen gemeindepsychiatrischen Verbund einrichten
  • Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsdiensten, Sicherheitsbehörden und Behörden für Geflüchtete verbessern

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