Queerbeauftragte verteidigt Selbstbestimmungsgesetz

15. März 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Debatte um Selbstbestimmungsgesetz in Berlin

() – Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), sieht keinen Änderungsbedarf am Selbstbestimmungsgesetz.

Bezogen auf eine derzeit laufende Evaluierung des Gesetzes sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Ich bin sehr optimistisch, dass das Ergebnis sein wird: Dieses Gesetz war richtig und wichtig, und es hat sehr vielen Menschen geholfen.“ Und sie könne schon jetzt sagen, „dass das Selbstbestimmungsgesetz auf jeden Fall bestehen bleibt“. Das sei keine „Verhandlungsmasse“.

Auch Versuche aus der rechten Szene, das Gesetz zu untergraben, bedeuten nach Kochs Einschätzung nicht, dass das Gesetz anfällig für Missbrauch ist. „Das zeigt vor allem, dass es Einzelpersonen gibt, die antisemitisch und queerfeindlich sind und dieses Gesetz angreifen wollen“, sagte Koch den Funke-Zeitungen. „Mich ärgert es, dass solche Einzelfälle genutzt werden, um das ganze Gesetz infragezustellen. Nur weil es Leute gibt, die Steuern hinterziehen, schafft man doch auch nicht gleich Steuern ab.“ Wenn Einzelne aus dem rechten Spektrum dieses Gesetz angreifen, „dann erwarte ich von der Politik Ruhe und Besonnenheit statt Schnappatmung“, sagte Koch.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Transperson (Archiv)

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  • Das Gesetz bleibt ohne Verhandlungsmasse bestehen.

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  • betrifft Transpersonen
  • stark in Deutschland
  • Selbstbestimmungsgesetz bleibt bestehen, keine Fristen genannt

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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Keine Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes geplant
  • Fortsetzung der Evaluierung des Gesetzes
  • Abwehr von Angriffen aus der rechten Szene auf das Gesetz

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