Berlin schreibt Kofinanzierungsfonds für Kunstprojekte aus

16. März 2026

Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Kulturförderung in Berlin 2026

() – Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Ausschreibung für den Kofinanzierungsfonds 2026 veröffentlicht. Das teilte die Verwaltung mit.

Das Programm vergibt Mittel für künstlerische Projekte, die in der Hauptstadt realisiert werden sollen und noch nicht begonnen haben. Frühester möglicher Projektstart ist Juli 2026.

Antragsberechtigt sind professionelle Berliner Künstler sowie freie Gruppen und Einrichtungen, die für und mit der freien Szene arbeiten.

Der Fonds soll es ihnen ermöglichen, die für andere Förderprogramme oft benötigten gesicherten Drittmittel nachzuweisen. Eine Antragstellung ist auch für eine Kofinanzierung im Rahmen von ‚Creative Europe‘ möglich.

Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury.

Die Bewerbungsfrist endet am 30. April um 14:00 Uhr. Anträge müssen elektronisch und in deutscher Sprache über ein Online-Formular eingereicht werden.

Die nächste Ausschreibung ist für den Herbst 2026 geplant.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Rotes Rathaus in Berlin (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene Zielgruppe: professionelle Berliner Künstler, freie Gruppen und Einrichtungen
  • Region: Berlin
  • Frist: 30. April um 14:00 Uhr, frühester Projektstart: Juli 2026

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Förderung künstlerischer Projekte in Berlin
  • Antragsberechtigung für professionelle Künstler und freie Gruppen
  • Nachweis gesicherter Drittmittel für andere Förderprogramme nötig

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Veröffentlichung der Ausschreibung für den Kofinanzierungsfonds 2026
  • Vergabe von Mitteln für künstlerische Projekte in Berlin
  • Elektronische Antragstellung bis zum 30. April um 14:00 Uhr erforderlich

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