NRW-Kabinett beschließt Antidiskriminierungsgesetz
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Antidiskriminierungsgesetz in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf () – Das NRW-Landeskabinett hat das erste Antidiskriminierungsgesetz eines deutschen Flächenlandes beschlossen. Es werde in dieser Woche in den Landtag eingebracht, sagte NRW-Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) am Dienstag der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Bisher existiert ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) nur im Stadtstaat Berlin.
„Das ist ein Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung“, sagte Schäffer der WAZ. Sie erinnerte an das kürzlich veröffentlichte Sozio-Ökonomische Panel der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung. Demnach haben etwa 13 Prozent der Menschen in Deutschland, darunter besonders viele mit Migrationshintergrund, schon Alltagsdiskriminierung erlebt.
Laut der Ministerin werde mit dem LADG eine Schutzlücke des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geschlossen. Das AGG schützt bei privatrechtlichen Fragen, zum Beispiel bei Streit mit einem Arbeitgeber, Vermieter oder einem Fitness-Studio über Diskriminierung. Wenn ein Bürger im Kontakt mit staatlichen Behörden diskriminiert werde, helfe ihm das AGG aber nicht, so Schäffer.
Sie sagte, dass mit diesem Gesetz nicht einzelne Lehrkräfte oder Polizisten an den Pranger gestellt werden sollten. Klagen gegen Diskriminierung richteten sich gegen die staatliche Institution, also zum Beispiel eine Schule oder eine Polizeibehörde.
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) in NRW und die Opposition im Landtag kritisieren das Landesantidiskriminierungsgesetz scharf. Sie warnen vor einem Generalverdacht gegenüber Beschäftigten in Behörden und vor einer unnötigen Bürokratie. Die Zahl der Diskriminierungsfälle in Behörden sei zudem so gering, dass ein solches Gesetz unnötig sei.
Besonders heftig kritisiert wird, dass künftig schon Indizien, die auf eine Diskriminierung hindeuten, ausreichen sollten, um die Beschuldigten zur Beweisführung zu zwingen, dass es keine Diskriminierung gegeben habe. Dies kehre die Beweislast um. Verena Schäffer bestreitet das: „Wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht das Gesetz eine Beweislasterleichterung vor. Indizien müssen eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen.“ Bloße Vermutungen oder pauschale Vorwürfe reichten definitiv nicht aus.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landtag Nordrhein-Westfalen (Archiv) |
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