Reiseunternehmen muss über 222.000 Euro Strafe für Sozialbetrug zahlen

18. März 2026
Reiseunternehmen muss über 222.000 Euro Strafe für Sozialbetrug zahlen

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft: Strafbefehle gegen Reiseunternehmen in Hof

() – Das Amtsgericht Hof hat rechtskräftige Strafbefehle gegen die Verantwortlichen eines oberfränkischen Reiseunternehmens erlassen. Das teilte das Hauptzollamt mit.

Den Verantwortlichen wird in 214 Fällen vorgeworfen, Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben, was zu Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 222.480 Euro führte.

Den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Bamberg zufolge betrieb das Unternehmen über Jahre ein gezieltes ‚Lohnsplitting‘. Dabei wurden Familienangehörige formal als geringfügig Beschäftigte angemeldet, obwohl sie teils nie für die Firma arbeiteten, um die tatsächlichen Lohnzahlungen zu verschleiern.

Zudem wurden zahlreiche ‚freie Mitarbeiter‘ beschäftigt, die nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung jedoch als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hätten geführt werden müssen.

Der entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich laut Zoll auf rund 277.850 Euro. Zur Aufklärung des Falls werteten die Ermittler mehr als 1.700 Aktenseiten aus.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeiauto (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Strafbefehle gegen Verantwortliche eines Reiseunternehmens in Hof erlassen.
  • Vorwurf von Arbeitsentgeltvorenthaltung und Veruntreuung in 214 Fällen, Geldstrafe von 222.480 Euro.
  • Schaden für Sozialkassen von rund 277.850 Euro festgestellt.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Verantwortliche eines oberfränkischen Reiseunternehmens
  • 214 Fälle von Arbeitsentgeltvorenthaltung und Veruntreuung
  • Gesamte Geldstrafe von 222.480 Euro, Schaden für Sozialkassen ca. 277.850 Euro

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 214 Fällen
  • Einsatz von Lohnsplitting durch Anmeldung von Familienangehörigen als geringfügig Beschäftigte
  • Beschäftigung von 'freien Mitarbeitern', die sozialversicherungspflichtig hätten sein müssen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Erstattung von Geldstrafen in Höhe von 222.480 Euro gegen Verantwortliche
  • Aufklärung des Falls durch Auswertung von über 1.700 Aktenseiten
  • Hinweise auf falsche Anmeldung von Mitarbeitern zur Vermeidung von Sozialabgaben

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