Gericht weist Eilantrag von Gleitschirmfliegern gegen Windrad ab

19. März 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Windenergie und Rechtssprechung in Meschede

Meschede () – Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Gleitschirmfliegervereins gegen den Bau einer Windenergieanlage bei Meschede abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der Verein hatte gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine von insgesamt sechs Anlagen in einem Windpark geklagt, da er erhebliche Sicherheitsrisiken und eine unzumutbare Einschränkung des Flugbetriebs befürchtete.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Verein ordnungsgemäß am Genehmigungsverfahren beteiligt worden sei. Die Genehmigung stelle sich nicht als rücksichtslos gegenüber dem Verein dar.

Seinen eigenen Angaben zufolge sei der Flugbetrieb bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h kaum beeinträchtigt, was für den Gleitschirmflug der relevante Bereich sei. Zudem liege das geplante Windrad in einem im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiegebiet.

Der Startplatz des Vereins befindet sich etwa 550 Meter von der geplanten Anlage entfernt und wird nach Vereinsangaben intensiv genutzt.

Der Beschluss des 22. Senats des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Die Genehmigung für den Windpark war bereits im Oktober 2025 erteilt worden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Windrad-Bau (Archiv)

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