Justizministerium erarbeitet Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt
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Gesetzgebung gegen digitale Gewalt in Berlin
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will zur Bekämpfung der digitalen Gewalt drei neue Paragraphen ins Strafgesetzbuch einführen. Das berichtet die „Bild“ in ihrer Samstagausgabe unter Berufung auf einen Gesetzentwurf.
Damit soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, wer diskreditierende Deepfakes einer anderen Person erstellt – z. B. gefälschte Pornos. „Pornografische Deepfakes sind eine besonders heftige Form der digitalen Gewalt“, sagte Hubig der „Bild“. „Sie zeigen, wie perfide neue Technologien missbraucht werden können, um zu entwürdigen, zu demütigen, einzuschüchtern und Macht auszuüben.“
Ebenfalls künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht: Wer heimlich ein sexualisiertes Foto aufnimmt oder digital erstellt oder einer dritten Person zugänglich macht. Damit wird z. B. auch Heimliches-unter-den-Rock-Fotografieren (sog. Upskirting) unter Strafe gestellt.
Auch heimliche digitale Überwachung soll künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden, wenn die Handlung dazu führen kann, dass dem Opfer ein schwerer Schaden zugefügt wird.
Laut „Bild“-Bericht soll der Gesetzesentwurf kommende Woche mit dem Kanzleramt abgestimmt und noch im Frühjahr vom Kabinett beschlossen werden. Hubig sagte weiter: „Digitale Gewalt ist brutal. Sie kann Menschen so stark verletzen wie körperliche Gewalt. Deshalb mache ich keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt: Jeder Übergriff ist einer zu viel.“ Die Ministerin sprach aber auch von einem gesamtgesellschaftlichen Problem, „das wir gemeinsam angehen müssen“.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig am 18.03.2026 |
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- Gesetzesentwurf wird kommende Woche mit dem Kanzleramt abgestimmt und soll im Frühjahr vom Kabinett beschlossen werden
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