Verkehrsministerium will EuGH-Urteil zu Trassenpreisbremse prüfen

20. März 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Verkehrspolitik in Deutschland: EU-Recht und Trassenpreise

() – Das Verkehrsministerium will das EuGH-Urteil zur Trassenpreisbremse prüfen. „Zunächst einmal schafft dieses Urteil aus Sicht des Ministeriums Rechtssicherheit“, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag der .

Bei den internen Prüfungen für eine Reform des Trassenpreissystems werde es in die Überlegungen einbezogen. „Wir müssen noch das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln abwarten“, so der Sprecher. Die Trassenpreisreform werde geprüft und demnächst vorgestellt.

Die Bundesnetzagentur sei im Übrigen in ihrer Regulierungszuständigkeit unabhängig und unterliege keiner Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr. „Noch ist unklar, wie sich dieses Urteil auf die Trassenpreise auswirken wird. Es wird also noch einer gutachterlichen Ermittlung der Markttragfähigkeit des Schienenpersonennahverkehrs bedürfen, die von der Bundesnetzagentur im Zuge dessen erstellt wird“, sagte der Sprecher auf dts-Anfrage.

Der Europäische Gerichtshof hatte am Donnerstag festgestellt, dass die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr gegen EU-Recht verstoße. Die Luxemburger Richter teilten mit, dass die Infrastrukturbetreiber über einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte verfügen müssten, um ihre Geschäftsführung unabhängig ausüben zu können. Die deutsche Regelung lasse den Betreibern jedoch keinen ausreichenden Spielraum. Diese Einschränkung widerspreche dem Ziel, den Eisenbahnverkehr leistungsfähig und wettbewerbsfähig zu gestalten.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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