NRW will Zahlungen an Vermieter von Problemimmobilien stoppen
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Sozialrechtliche Reformen in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf () – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, um Zahlungen von Sozialleistungen an Vermieter von Problemimmobilien zu unterbinden. Das Bauministerium teilte am Dienstag mit, dass damit eine Schutzlücke zwischen Sozial-, Miet- und Ordnungsrecht geschlossen werden soll.
Hintergrund ist, dass Vermieter teils weiter Leistungen für Unterkunft und Heizung erhalten, obwohl sie erhebliche Mängel nicht beseitigen, Auflagen ignorieren oder zweckgebundene Gelder nicht an Versorger weiterleiten.
Bundesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sagte, Sozialleistungen seien für Menschen da, nicht für Geschäftsmodelle mit Problemimmobilien auf Kosten von Mietern und Steuerzahlern. Die Subventionierung krimineller Geschäftsmodelle müsse beendet werden.
Die Initiative wird in der Bundesratssitzung am 27. März vorgestellt und dann in den zuständigen Ausschüssen beraten.
Ziel der Initiative ist die Einführung sozialrechtlicher Zurückbehaltungsrechte. Damit sollen Zahlungen an Vermieter, die gegen ihre Pflichten verstoßen, eingestellt werden können, ohne dass die betroffenen Mieter darunter leiden.
Die Leistungen könnten dann ganz oder teilweise einbehalten oder treuhänderisch gesichert werden. Gleichzeitig sollen die einbehaltenen Beträge mietrechtlich als erbracht gelten, um Kündigungen wegen angeblichen Zahlungsverzugs zu verhindern.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wohnungen in einem Plattenbau (Archiv) |
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- Bundesratsinitiative zur Unterbindung von Sozialleistungen an Vermieter von Problemimmobilien beschlossen
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- Betroffene: Vermieter von Problemimmobilien, Mieter
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