Neue Regelungen zur Prozessbegleitung für Gewaltopfer geplant

25. März 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Unterstützung für Gewaltopfer in Deutschland

() – Die Bundesregierung will die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten stärken. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf den Weg.

Insbesondere sollen demnach künftig auch Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollen sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung soll der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung generell vereinfacht werden.

Hubig sagte, dass Partnerschaftsgewalt Millionen Menschen in betreffe, insbesondere Frauen. „Wir haben es mit einem riesigen Dunkelfeld zu tun: 19 von 20 Fällen werden nicht angezeigt.“ Deshalb wolle man Betroffene von Partnerschaftsgewalt besser unterstützen. Der Gesetzentwurf sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt.

Zu den geplanten Änderungen gehört, dass minderjährige Opfer und Menschen mit Behinderung ohne Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten können. Erwachsene Opfer schwerer Straftaten sollen ebenfalls ohne Nachweis besonderer Schutzbedürftigkeit Anspruch auf kostenfreie Begleitung haben. Zudem wird die Vergütung für Prozessbegleiter erhöht, um das Angebot langfristig sicherzustellen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Demonstrantin gegen Gewalt an Frauen (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen
  • Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung wird vereinfacht
  • Vergütung für Prozessbegleiter wird erhöht, um das Angebot langfristig sicherzustellen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene von häuslicher Gewalt, insbesondere Frauen
  • Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung
  • Psychosoziale Prozessbegleitung ab sofort ohne Antrag für Minderjährige und Menschen mit Behinderung; Erwachsene ohne Nachweis ab sofort

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten
  • Hohe Dunkelziffer bei Partnerschaftsgewalt, viele Fälle werden nicht angezeigt
  • Ziel: besseren Schutz und Unterstützung für betroffene Gruppen, insbesondere Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderung

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten
  • Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen
  • Vereinfachter Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung
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