Leinenpflicht zum Schutz von Wildtieren in Niedersachsen gilt ab 1. April
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Neue Leinenpflicht für Hunde in Niedersachsen
Hannover () – Ab dem 1. April gilt in Niedersachsen wieder die Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Dies teilte das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit.
Die Regelung tritt in Kraft, um Wildtiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zu schützen, da diese Phase für viele Tiere besonders sensibel ist.
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hunde an die Leine genommen werden, um zu verhindern, dass sie Jungtiere aufscheuchen oder Nester zerstören. Die Leinenpflicht gilt insbesondere auf Wiesen, Feldern, in Wäldern und an Gewässern außerhalb bebauter Bereiche.
Ausnahmen bestehen für Blindenführerhunde sowie für Jagd-, Hüte-, Polizei-, Zoll- und Rettungshunde im Einsatz oder in der Ausbildung.
Die örtlichen Kommunen sind für die Kontrolle der Einhaltung der Leinenpflicht zuständig. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Das Ministerium empfiehlt, sich bei den jeweiligen Kommunen über zusätzliche Regelungen zu informieren, da diese die Anleinpflicht gegebenenfalls ausweiten können.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Zwei Frauen gehen mit einem Hund Gassi (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Ab dem 1. April gilt in Niedersachsen wieder die Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft.
- Die Leinenpflicht dauert bis zum 15. Juli und betrifft Wiesen, Felder, Wälder und Gewässer.
- Ausnahmen bestehen für Blindenführerhunde sowie für Jagd-, Hüte-, Polizei-, Zoll- und Rettungshunde im Einsatz oder in der Ausbildung.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft Hundehalter in Niedersachsen
- Zeitraum: 1. April bis 15. Juli
- spezielle Regelungen für Blindenführerhunde und Einsatzhunde
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- Schutz von Wildtieren während Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit
- Verhinderung der Störung von Jungtieren und Zerstörung von Nestern
- Anwendung der Regelung in Wiesen, Feldern, Wäldern und Gewässern außerhalb bebauter Bereiche
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Ab dem 1. April gilt in Niedersachsen die Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft.
- Die örtlichen Kommunen sind für die Kontrolle der Einhaltung der Leinenpflicht zuständig.
- Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
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