NRW und EU stellen 34 Millionen Euro für kommunale Klimaprojekte bereit

25. November 2025

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen unterstützt

() – Das Land und die EU stellen zusätzliche 34,2 Millionen Euro für Maßnahmen zur Klimaanpassung in Städten und Gemeinden bereit. Das Umweltministerium teilte am Dienstag mit, dass davon 21,1 Millionen Euro für größere Vorhaben ab 200.000 Euro im Wettbewerbsverfahren und 13,1 Millionen Euro erstmals für kleinere Projekte unter 200.000 Euro vorgesehen sind.

Der Förderaufruf richtet sich vorrangig an Kommunen, aber auch Forschungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen können teilnehmen.

Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) betonte, dass Hitze, Starkregen oder Hochwasser bereits heute den Alltag vieler Menschen in Nordrhein-Westfalen betreffen. „Klimaanpassung ist deshalb Daseinsvorsorge“, so der Minister.

Mit den Mitteln könnten Kommunen gezielt vorsorgen – von Verschattungsmaßnahmen auf Schulhöfen bis zur Entsiegelung von Flächen.

Für die Wettbewerbsförderung gilt ein zweistufiges Verfahren mit Einreichfrist bis zum 29. Januar 2026. Die neue Richtlinienförderung für kleinere Vorhaben erfolgt nach dem Windhundprinzip und kann bis zum 31. Dezember 2026 beantragt werden. Gefördert werden investive Maßnahmen wie Entsiegelungen, Retentionsflächen sowie Kühlungs- und Verschattungsmaßnahmen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Siegufer (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Nordrhein-Westfalen und EU stellen 34,2 Millionen Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen bereit.
  • 21,1 Millionen Euro sind für Projekte über 200.000 Euro, 13,1 Millionen Euro für kleinere Projekte unter 200.000 Euro.
  • Einreichfrist für Wettbewerbsförderung bis 29. Januar 2026, Antragstellung für kleinere Vorhaben bis 31. Dezember 2026.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Kommunen, Forschungseinrichtungen, Kammern, Vereine, Stiftungen
  • 34,2 Millionen Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen, davon 21,1 Millionen für Projekte ab 200.000 Euro und 13,1 Millionen für Projekte unter 200.000 Euro
  • Einreichfrist für Wettbewerbsförderung bis 29. Januar 2026, Antragsfrist für kleinere Vorhaben bis 31. Dezember 2026

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • zusätzliche Finanzierung für Klimaanpassung in Städten und Gemeinden
  • Auswirkungen von Hitze, Starkregen und Hochwasser auf den Alltag
  • Förderung von präventiven Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bereitstellung von 34,2 Millionen Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Förderung größerer Projekte ab 200.000 Euro im Wettbewerbsverfahren
  • Unterstützung kleinerer Projekte unter 200.000 Euro nach dem Windhundprinzip

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