Prien will "begleitetes Trinken" ab 14 Jahren abschaffen

29. März 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Änderungen im Jugendschutzgesetz Berlin

() – Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will das „begleitete Trinken“ für Jugendliche ab 14 Jahren abschaffen. Das geht aus einem Referentenentwurf ihres Ministeriums zur Änderung des Jugendschutzgesetzes hervor, über den Politico berichtet.

Damit soll eine Ausnahmeregelung gestrichen werden, die Kindern und Jugendlichen den Kauf und Verzehr von Bier, Wein und Sekt in Begleitung einer sorgeberechtigten Person auch mit 14 oder 15 Jahren erlaubt. Dies folge „dem Ansatz, das zunehmende Problem der Suchtabhängigkeit ernst zu nehmen“, heißt es in dem Referentenentwurf. Die Folgen könnten laut Ministerium „von Gesundheitsgefährdung bis Gewaltbereitschaft und Verwahrlosung“ reichen. Es brauche daher Präventionsmaßnahmen, um Kinder und Jugendliche vor „Alltagssüchten“ zu schützen.

Die Änderung des Jugendschutzgesetzes ist Teil eines größeren Gesetzentwurfs zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser befindet sich laut Informationen von Politico derzeit in der Verbändeanhörung und soll bis Ende des Jahres im Bundestag verabschiedet werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Biertrinkender Mann (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Abschaffung des "begleiteten Trinkens" für Jugendliche ab 14 Jahren geplant
  • Streichung einer Ausnahmeregelung für den Kauf und Verzehr von Bier, Wein und Sekt
  • Änderung des Jugendschutzgesetzes Teil eines größeren Gesetzentwurfs zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Jugendliche ab 14 Jahren betroffen
  • Streichung einer Ausnahme für den Kauf und Verzehr von Alkohol in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • Gesetzesentwurf bis Ende des Jahres im Bundestag verabschiedet

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Abschaffung des begleiteten Trinkens zur Bekämpfung von Suchtabhängigkeit
  • Gesundheitsgefährdungen und sozialer Verfall als mögliche Folgen
  • Teil eines umfassenderen Reformpakets zur Kinder- und Jugendhilfe

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Abschaffung des "begleiteten Trinkens" für Jugendliche ab 14 Jahren
  • Streichung der Ausnahmeregelung für den Kauf und Verzehr von Bier, Wein und Sekt in Begleitung einer sorgeberechtigten Person
  • Reform des Jugendschutzgesetzes im Rahmen eines größeren Gesetzentwurfs zur Kinder- und Jugendhilfe, der bis Ende des Jahres verabschiedet werden soll
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