Scheidender Rechnungshof-Präsident beklagt "Verschiebebahnhof"
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Kritik an Haushaltsführung in Bonn
Bonn () – Der scheidende Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, kritisiert die Bundesregierung für ihren Umgang mit dem 500-Milliarden-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, das nach Ansicht führender deutscher Wirtschaftsinstitute zu 80 bis 90 Prozent dazu genutzt wird, um Haushaltslöcher zu stopfen. „Genau davor haben wir vor einem Jahr gewarnt. Wir sehen hier einen Verschiebebahnhof“, sagte Scheller der „Süddeutschen Zeitung“.
Ähnliche Entwicklungen, so Scheller weiter, gebe es auch beim 100-Milliarden-Programm für die Bundesländer. „Dort wurde auf die Zusätzlichkeit ganz verzichtet und damit besteht die Gefahr, dass Mittel teils für bestehende Programme oder mittelbar für den Konsum verwendet werden – entgegen dem ursprünglichen Ziel, neue Investitionen zu finanzieren.“
Scheller, der Ende Mai nach 14 Jahren an der Spitze des Bundesrechnungshofes in den Ruhestand geht, kritisiert die Haushaltspolitik des Bundes insgesamt. „Die Verschuldung steigt exponentiell. Wenn man sich den laufenden Haushalt anschaut, fließt inzwischen fast die Hälfte des Budgets in Zinsen, Verteidigung und Renten“, sagte Scheller. Hinzu kämen zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen. „Das lässt kaum noch Spielraum für Neues. Etwa 90 Prozent der Haushaltsmittel sind fest verplant, lediglich rund zehn Prozent sind flexibel einsetzbar“, so der Jurist. Diese „Versteinerung“ des Bundeshaushalts führe dazu, dass in Krisenzeiten oft nur der Griff zu neuen Krediten bleibe, weil die doch sehr hohen Einnahmen nicht ausreichten, um die Ausgabenwünsche zu decken.
Scheller bemängelte darüber hinaus, dass dem Staat erhebliche Summen durch Steuerbetrug, Schwarzarbeit und Geldwäsche entgingen. „Wir sprechen hier über gewaltige Beträge. Im Bereich Geldwäsche schätzt die Bundesregierung, dass jährlich bis zu 100 Milliarden Euro unentdeckt bleiben“, sagte Scheller. „Der Staat muss seine Ansprüche konsequent durchsetzen. Verdächtige sollten auch nachweisen müssen, woher ihr Geld stammt – Stichwort Beweislastumkehr.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kay Scheller (Archiv) |
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