Fast 1.000 Sachsen-Anhalter wechseln Geschlechtseintrag

30. März 2026

Regional - Sachsen-Anhalt - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Geschlechtseintrag-Änderungen in Sachsen-Anhalt

() – In haben seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes 976 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ unter Berufung auf die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion.

Die Möglichkeit, die nach der Geburt eingetragene Festlegung „männlich“ oder „weiblich“ ohne aufwendige Begutachtung ändern zu lassen, gibt es seit November 2024.

In sehr wenigen Fällen haben Personen nach einer Änderung des Eintrags einen weiteren Wechsel vorgenommen. Laut Landesregierung gab es vier solcher Fälle.

Ob die Betreffenden zum ursprünglichen Eintrag zurückgekehrt sind oder sich für die ebenfalls möglichen Varianten „divers“ oder „ohne Eintrag“ entschieden haben, wurde nicht erfasst. Rechtlich ist eine Änderung nach einer Wartefrist von einem Jahr möglich.

Die neue Regelung wurde fast ausschließlich von Erwachsenen genutzt.

Die konkrete Zahl der Minderjährigen stuft die Landesregierung als Verschlusssache ein, weil sie so niedrig sei, dass bei einer Aufschlüsselung nach Landkreisen Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich seien. Dem AfD-Abgeordneten Gordon Köhler zufolge, der die nichtöffentlichen Zahlen eingesehen hat, sind von den 976 Personen mit Änderung des Eintrags rund 40 minderjährig.

Bei ihnen gehe es überwiegend um einen Wechsel weiblich zu männlich, so Köhler.

Der Fachverband der Standesbeamten zieht eine überwiegend positive Bilanz der Reform. „Wir hätten nicht mit einer so großen Nachfrage gerechnet. Nach unserem Eindruck meinen es die Antragsteller ernst und sind sehr dankbar für die unbürokratische Lösung“, sagte Landesvorsitzende Sigrun Quente.

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Ihren Angaben zufolge ist aktuell nur ein einziger Fall bekannt, der auf einen Missbrauch hindeutet.

Der Fachverband der Standesbeamten hält eine Ergänzung des Gesetzes für erwägenswert. „Man könnte sagen: Wer für eine Straftat verurteilt wird, während er als Mann registriert war, kann den Eintrag erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren ändern“, schlug Quente vor.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: „Crazy-Wall“ bei einer Befragung (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben 976 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert.
  • Von den 976 Personen sind rund 40 minderjährig, überwiegend von weiblich zu männlich gewechselt.
  • Der Fachverband der Standesbeamten erwägt eine Ergänzung des Gesetzes zur Wartezeit von fünf Jahren nach einer Straftat.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: 976 Personen in Sachsen-Anhalt
  • Stärke: 40 Minderjährige, überwiegend Wechsel von weiblich zu männlich
  • Fristen: Änderung nach einem Jahr Wartezeit, seit November 2024 in Kraft

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Änderung des Geschlechtseintrags seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes möglich
  • Positive Bilanz der Reform durch den Fachverband der Standesbeamten
  • Überlegung zur Ergänzung des Gesetzes hinsichtlich der Wartezeit nach Straftaten
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