Deutschland legt Vorschläge zur EU-Entwaldungsverordnung vor
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
EU-Entwaldungsverordnung: Anpassungen aus Deutschland
Berlin () – Deutschland hat der Europäischen Kommission Vorschläge zur Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) übermittelt. Diese sollen die Verordnung praxistauglicher gestalten und die Wirtschaft nicht zusätzlich belasten, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Montag mit.
„Beharrlichkeit zahlt sich aus: Wir haben Ende vergangenen Jahres durchgesetzt, dass Landwirte und Waldbesitzer entlastet sowie große Teile der nachgelagerten Lieferkette weitgehend von Verpflichtungen der EUDR befreit wurden“, sagte Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU). Nun sei es wichtig, diese Vereinfachungen in der Praxis zu bewahren und weiterzuentwickeln.
In ihrer ursprünglichen Form hätte die EUDR eine erhebliche Belastung laut Agrarministerium für viele deutsche Primärerzeuger und Unternehmen dargestellt. Deutschland drängte daher auf Vereinfachungen, die durch einen Kompromissvorschlag erzielt wurden. Die Einführung der EUDR wurde verschoben, und die EU-Mitgliedstaaten forderten die Kommission auf, bis Ende April weitere Entbürokratisierungsmöglichkeiten vorzulegen. Deutschland unterstützt die Ziele der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, sieht jedoch die Notwendigkeit, globalen Waldschutz und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Die Vorschläge des BMLEH umfassen unter anderem regionale Sammelmeldungen für kleine Primärerzeuger, präzisierte Nachweispflichten für Importe aus Niedrigrisikoländern und die Begrenzung der Legalitätsnachweise auf EUDR-relevante Anforderungen. Zudem wird eine zentrale Verantwortung der Kommission für eine einheitliche Umsetzung gefordert, sowie eine Entlastung der Kontrollbehörden und eine praxisgerechte Auslegung der Vereinfachungen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Holzstämme (Archiv) |
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