EU plant Übung zu Beistandsklausel
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Verteidigungspolitik der EU: Unabhängigkeit von den USA
Brüssel () – Die EU will in der Verteidigungspolitik unabhängiger von den USA werden – und setzt dabei auf Artikel 42.7. des EU-Vertrags, die sogenannte Beistandsklausel. Sie soll noch im April trainiert werden, wie aus einem vertraulichen Protokoll hervorgeht, über welches der „Spiegel“ und das ARD-Magazin „Report Mainz“ berichten. Bei der Übung soll demnach erstmals durchgespielt werden, wie man gemeinsam auf einen hybriden Angriff reagieren könnte.
Der Artikel verpflichtet die EU-Staaten, sich im Falle eines Angriffs gegenseitig „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ zu leisten. Bisher gibt es keine festen Abläufe oder gar Kommandostrukturen. Bei einer internen Diskussion in Brüssel am 12. März wurde deutlich, wie weit die EU-Staaten noch von einem gemeinsamen Verständnis entfernt sind.
Irland und Malta hätten „die deutlichsten Zweifel“ geäußert, heißt es im Protokoll der Sitzung. Die EU sei kein militärischer Akteur, habe der litauische Vertreter angemerkt. Auch Italien sei vorsichtig gewesen. Allenfalls könne man im Rat der Staats- und Regierungschefs über den Artikel diskutieren.
Den Skeptikern stand eine Reihe von Staaten gegenüber, die den Artikel als Ergänzung zum Schutz durch die Nato betrachten. Frankreich, Spanien, die Niederlande, Deutschland und Österreich gehören laut Protokoll dazu. Der abschreckende Charakter der Klausel sei zentral, habe ein französischer Diplomat demnach betont. Zypern soll sich aufgrund des Drohnenangriffs Anfang März gar als „Frontstaat“ bezeichnet haben.
Die Diskussion habe „deutliche Unterschiede“ offenbart, schrieb der deutsche Vertreter laut Vermerk anschließend nach Berlin. Sie verheiße „nichts Gutes für die Reaktionsfähigkeit der EU in einem volatilen geopolitischen Umfeld“. Die EU sei „noch nicht in der geopolitischen Realität angekommen“.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | EU-Fahnen (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- EU will unabhängiger von USA in der Verteidigungspolitik werden.
- Im April wird erstmals eine Übung zur Reaktion auf hybride Angriffe stattfinden.
- Irland und Malta äußern ernsthafte Zweifel an der Beistandsklausel; es gibt keine festen Abläufe oder Kommandostrukturen.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- EU-Staaten, betroffen von der Beistandsklausel (Artikel 42.7), um 2023
- Irland, Malta, Italien, skeptisch; Frankreich, Spanien, Niederlande, Deutschland, Österreich, unterstützend
- Training im April 2023 zur Reaktion auf hybride Angriffe
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Unabhängigkeit von den USA in der Verteidigungspolitik
- Artikel 42.7 des EU-Vertrags als rechtliche Grundlage
- Unterschiedliche Auffassungen unter den EU-Staaten zur militärischen Rolle der EU
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- EU wird in der Verteidigungspolitik unabhängiger von den USA
- Geplante Übung zur Beistandsklausel Artikel 42.7 im April
- Diskussion über einen gemeinsamen Umgang mit hybriden Angriffen
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