Gericht verbietet Spirituosen-Namen für alkoholfreie Getränke
Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Rechtsprechung zum Spirituosenbegriff in Hamburg
Hamburg () – Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat entschieden, dass nahezu alkoholfreie Getränke nicht als „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ bezeichnet werden dürfen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Auch die zusätzliche Bezeichnung „American Malt“ für ein Produkt ist demnach unzulässig, da sie eine verbotene Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey darstelle.
Der Rechtsstreit wurde von einem Verband der Spirituosenindustrie gegen ein Startup-Unternehmen geführt. Das Unternehmen hatte Getränke mit einem Alkoholgehalt von nur 0,3 Prozent als Alternative zu klassischen Spirituosen beworben und dabei mit Slogans wie „This is not Rum“ oder „alkoholfreie Alternative zu…“ geworben.
Das Landgericht Hamburg hatte der Klage im Juli 2025 bereits teilweise stattgegeben.
In der Berufungsinstanz gab das Oberlandesgericht nun dem Verband in allen Punkten Recht. Das Gericht folgte der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Die geschützten Bezeichnungen dürften nur für Getränke verwendet werden, die die strengen Anforderungen der EU-Spirituosenverordnung erfüllen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mann mit Cocktail (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht als "Rum", "Gin" oder "Whiskey" bezeichnet werden.
- Die Bezeichnung "American Malt" ist unzulässig, da sie auf die Spirituosenkategorie Whiskey anspielt.
- Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft: Startup-Unternehmen und Verband der Spirituosenindustrie
- Regionen: Hamburg, Europa (EU-Rechtsprechung)
- Zahlen/Fristen: Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision zugelassen; Klageentscheidung im Juli 2025
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Entscheidung des Oberlandesgerichts in Hamburg über die Bezeichnung von Getränken
- Rechtsstreit zwischen einem Verband der Spirituosenindustrie und einem Startup-Unternehmen
- Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung durch die Verwendung geschützter Bezeichnungen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Hanseatisches Oberlandesgericht untersagt die Bezeichnung „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ für nahezu alkoholfreie Getränke.
- Weitere Bezeichnung „American Malt“ ist unzulässig.
- Urteilsbegründung folgt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
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