Mann nach Angriff auf Security in Weimar festgenommen
Regional - Thüringen - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Vorfälle in Weimar
Weimar () – Ein 31-Jähriger ist in der Nacht zum Samstag in einem Lokal am Weimarer Marktplatz gewalttätig geworden und anschließend von der Polizei festgenommen worden. Das teilte die Landespolizeiinspektion Jena mit.
Gegen 01:30 Uhr hatte der Mann die Gaststätte betreten, obwohl gegen ihn dort ein Hausverbot bestand.
Als der Sicherheitsdienst ihn des Gebäudes verweisen wollte, warf der Täter eine Keramiktasse nach einem Mitarbeiter und verletzte einen 57-jährigen Security-Mann am Kopf. Anschließend flüchtete der Angreifer.
Durch Zeugenhinweise konnte die Polizei den 31-Jährigen jedoch noch aufgreifen.
Bei der Anzeigenaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Mann erheblich unter Drogeneinfluss stand und Betäubungsmittel bei sich trug. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Hausfriedensbruchs eingeleitet.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizist (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- 31-Jähriger in Weimar am Marktplatz gewalttätig geworden und festgenommen
- Tatort: Gaststätte, wo Hausverbot gegen ihn bestand
- Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Betäubungsmittelgesetz und Hausfriedensbruchs eingeleitet
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- 31-Jähriger Täter
- 57-jähriger Security-Mann, verletzt
- Weimar, Nacht zum Samstag, 01:30 Uhr
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Mann hatte ein Hausverbot in der Gaststätte
- Attacke auf Sicherheitsdienstmitglied mit einer Keramiktasse
- Zustand unter Drogeneinfluss und Besitz von Betäubungsmitteln
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Festnahme des 31-Jährigen durch die Polizei
- Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung
- Einleitung eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Hausfriedensbruchs



