Klingbeil plant neue Milliarden-Entlastung für Länder und Kommunen

5. April 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Finanzpolitik Berlin: Milliardenhilfe für Kommunen

() – Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine neue Milliarden-Entlastung für Länder und Kommunen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Finanzministeriums hervor, über den das Nachrichtenmagazin Politico berichtet.

Die geplanten Entlastungen summieren sich auf rund vier Milliarden Euro bis einschließlich 2029. Pro Jahr geht es jeweils um etwa eine Milliarde. Mit dem Entwurf setzt Klingbeil Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Zuletzt hatte es bei Ländern und Kommunen Unmut über Verzögerungen bei den Plänen gegeben.

Entlastet werden soll an drei Stellen. Vorgesehen sind – erstens – 400 Millionen Euro für die „Geberländer“ im Länderfinanzausgleich. Zuletzt handelte es sich dabei um Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und . Die „Nehmerländer“ werden durch den Entwurf nicht schlechter gestellt.

Zweitens, mit 250 Millionen Euro jährlich sollen Länder „bei ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen“ unterstützt werden. Kassenkredite dienen dazu, kurzfristig Zahlungsfähigkeit zu sichern. Sie dürfen nicht für Investitionen genutzt werden. „Die finanziellen Mittel sollen einen Beitrag zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen leisten“, heißt es im Entwurf des Finanzministeriums.

Dem Papier zufolge soll mehr als die Hälfte dieser Mittel nach fließen. Die Landesregierung in kann 164,5 Millionen Euro pro Jahr einplanen, um klamme Kommunen zu entlasten. Nach Rheinland-Pfalz sollen für diesen Zweck jährlich 35,3 Millionen Euro fließen und nach Niedersachsen rund 23 Millionen Euro.

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Beim dritten Teil des Pakets geht es um die Zusatz- und Sonderversorgung für ehemalige DDR-Staatsbeschäftigte, etwa aus Armee, Volkspolizei, Staatssicherheit, Schuldienst oder Kultur. Bisher teilen sich Bund und Länder die Kosten. Bis 2029 soll der Bund 60 Prozent der Ausgaben übernehmen. Das entspricht einer Entlastung der ostdeutschen Länder um rund 350 Millionen pro Jahr.

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums wollte auf Anfrage des Magazins nicht zu Details der Pläne Stellung nehmen. „Wir stehen weiterhin zu dem im Koalitionsvereinbarung festgehaltenen Auftrag, die Länder bei der Entlastung von kommunalen Altschulden mit jährlich 250 Millionen Euro zu unterstützen“, sagte sie. „Ziel ist es, den entsprechenden Gesetzentwurf zeitnah dem Kabinett vorzulegen.“ Minister Klingbeil habe sich wiederholt klar geäußert: „Wir wollen die Kommunen stärker entlasten, da liegt seine Priorität.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Lars Klingbeil (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Neue Milliardensenkung für Länder und Kommunen bis 2029, insgesamt etwa 4 Milliarden Euro.
  • 400 Millionen Euro für "Geberländer" im Finanzausgleich, keine Benachteiligung der "Nehmerländer".
  • 60% der Kosten für Zusatz- und Sonderversorgung ehemaliger DDR-Staatsbeschäftigter übernimmt der Bund bis 2029, Entlastung von rund 350 Millionen Euro pro Jahr für ostdeutsche Länder.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Länder und Kommunen in Deutschland
  • Entlastungen von insgesamt rund 4 Milliarden Euro bis 2029
  • 400 Millionen Euro für Geberländer (Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Hamburg) und jährliche 250 Millionen Euro zur Unterstützung kommunaler Schulden

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Entlastung von Ländern und Kommunen im Rahmen eines Gesetzesentwurfs
  • Umsetzung von Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD
  • Unmut über Verzögerungen bei den Plänen und die Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Neue Milliarden-Entlastung für Länder und Kommunen geplant, summiert auf rund vier Milliarden Euro bis 2029.
  • 400 Millionen Euro für "Geberländer" im Länderfinanzausgleich.
  • 250 Millionen Euro jährlich zur Unterstützung der Länder bei Entlastung von Kommunen mit übermäßigen Kassenkrediten.
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