Union verteidigt Auslands-Genehmigungspflicht
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Verteidigungspolitik und Sicherheitslage in Deutschland
Berlin () – Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Erndl (CSU), hat die Kritik an der Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte von Männern unter 45 Jahren zurückgewiesen. „Es ist nicht so dramatisch, wie teilweise dargestellt“, sagte er dem Nachrichtenportal Politico.
Die Regelung sei Teil des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes und diene der sicherheitspolitischen Vorsorge. „Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz haben wir die Wehrerfassung wieder eingeführt und an verschiedenen Stellen Vorsorge für den Fall getroffen, dass wir zu einer Wehrpflicht zurückkehren“, so Erndl. Dazu gehöre auch, dass längere Auslandsaufenthalte „grundsätzlich angezeigt bzw. genehmigt werden müssen“.
Zugleich sagte Erndl, dass sich an der Freiwilligkeit nichts ändere: „Der Wehrdienst in Deutschland ist weiterhin freiwillig. Damit kann die Genehmigungspflicht entweder zu einer Meldepflicht werden oder man setzt die Genehmigung grundsätzlich voraus, sodass der Aufwand für betroffene Bürger minimal sein wird.“
Die Debatte sei dennoch Ausdruck einer notwendigen Anpassung an die Sicherheitslage. „Richtig ist aber auch: Eine funktionierende Wehrerfassung ist ein zentraler Bestandteil unserer sicherheitspolitischen Vorsorge. Wenn wir als Gesellschaft für unsere Sicherheit einstehen wollen, müssen wir dafür die organisatorischen Grundlagen schaffen.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Thomas Erndl (Archiv) |
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