Justizministerin fordert Entkriminalisierung von Schwarzfahren
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Justizreform in Deutschland: Schwarzfahren entkriminalisieren
Berlin () – Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse plädiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ein Ende der strafrechtlichen Verfolgung von Fahrgästen ohne gültiges Ticket.
„Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz). Die bisherige Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen stelle die Sinnhaftigkeit der aktuellen Gesetzgebung infrage. „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“, zitiert noz die Ministerin weiter.
Hubig verwies auch auf die Belastungen für Behörden durch die Strafverfolgung. „Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten“, sagte sie noz. Die schwarz-rote Koalition habe vereinbart, das Strafrecht zu modernisieren. Dabei müsse dann auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens einer kritischen Prüfung unterzogen werden.
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Strafgesetzbuch Paragraf 265a eine Straftat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es zuletzt 2024 mehr als 144.000 Fälle, in denen die Polizei tätig wurde.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig (Archiv) |
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