Union lehnt Sexualstrafrecht als Pflichtstoff im Jura-Studium ab
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Juristische Ausbildung und Sexualstrafrecht in Berlin
Berlin () – Die Union im Bundestag hat eine Aufnahme des Sexualstrafrechts in die Juristen-Ausbildung abgelehnt.
„Das Sexualstrafrecht ist zweifellos ein sensibles und praktisch bedeutsames Rechtsgebiet“, sagte Rechtspolitikerin Susanne Hierl (CSU) der „Welt“ (Freitagausgabe). „Aber wir dürfen die juristische Ausbildung nicht mit immer neuen Pflichtvorgaben überfrachten. Eine exzellente juristische Ausbildung lebt vom methodischen Fundament.“ Sie forderte, den Fakultäten den „Freiraum“ zu lassen, Schwerpunkte selbst zu setzen, „statt die Ausbildung durch starre staatliche Vorgaben zu verengen“.
Anders sieht es die Rechtspolitikerin Carmen Wegge (SPD). „Das Jura-Studium ist der richtige Ansatzpunkt, um den Opferschutz zu verbessern und zu einer gerechteren Rechtsprechung zu kommen“, sagte sie der Zeitung. Wer später in Strafverfolgungsbehörden, Gerichten oder als Strafverteidiger arbeite, müsse sich mit dem Thema befassen.
Die sogenannte „Istanbul-Konvention“, also die Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, sollte aus Wegges Sicht „spätestens zum 2. Examen Pflichtstoff sein“. Im Hörsaal sollte es dabei eine „sichere Lernumgebung“ für Betroffene geben.
Wegge würde es „begrüßen, wenn sich die nächste Justizministerkonferenz genau mit diesem Thema beschäftigen würde und eine Antwort auf diese Herausforderung findet“. Der Bund werde das unterstützend begleiten, sagte sie. „Die Hoheit über die Ausgestaltung des Studiums liegt allerdings allein bei den Ländern.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
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