EU genehmigt deutsche Beihilfen für Moorwiedervernässung

14. April 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Umweltpolitik: EU genehmigt Fördermaßnahmen für Moore

Brüssel () – Die EU-Kommission hat eine deutsche Beihilferegelung im Umfang von 1,3 Milliarden Euro genehmigt, die sich auf die Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorflächen konzentriert. Das teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit.

Ziel der Regelung ist es, die Treibhausgasemissionen zu verringern, indem Moorflächen als natürliche CO2-Speicher wiederhergestellt werden. Die Regelung sieht vor, dass Eigentümer und Bewirtschafter von entwässerten Moorflächen, die sich zur Wiedervernässung verpflichten, finanzielle Unterstützung erhalten.

Die Regelung deckt verschiedene Kosten ab, darunter vorbereitende Beratungsdienste, Investitionen während der Durchführung, Ausgleichszahlungen für wirtschaftliche Schäden und Beihilfen für die Schaffung von Paludikulturen. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt und können bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten abdecken. Um Anreize für die Teilnahme zu schaffen, können Beihilfeempfänger, die sich innerhalb eines Jahres entscheiden, einen Bonus von 20 Prozent erhalten.

Die Kommission prüfte die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und kam zu dem Schluss, dass sie zur Förderung eines Wirtschaftszweigs beiträgt, einen Anreizeffekt hat und geeignet ist, die verfolgten Ziele zu erreichen. Die Beihilfe sei angemessen und habe nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2029 laufen.

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„Die Wiedervernässung entwässerter Moorflächen in der EU ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung unserer Klimaziele, bringt aber auch Herausforderungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen mit sich“, sagte EU-Kommissionsvize Teresa Ribera. „Die heute genehmigte Regelung bietet wichtige Anreize für die Entwicklung neuer, nachhaltiger Wertschöpfungsketten unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Moorlandschaft (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Genehmigung einer deutschen Beihilferegelung über 1,3 Milliarden Euro zur Wiedervernässung von Moorflächen.
  • Finanzielle Unterstützung für Eigentümer und Bewirtschafter von entwässerten Moorflächen.
  • Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Eigentümer und Bewirtschafter von entwässerten Moorflächen
  • Fördervolumen beträgt 1,3 Milliarden Euro bis zum 31. Dezember 2029
  • Bonus von 20 Prozent für Beihilfeempfänger bei Entscheidung innerhalb eines Jahres

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Wiedervernässung von Moorflächen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
  • Finanzielle Unterstützung für Eigentümer und Bewirtschafter zur Umsetzung der Maßnahmen
  • Förderung nachhaltiger Wertschöpfungsketten und Erfüllung von Klimazielen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Genehmigung einer Beihilferegelung von 1,3 Milliarden Euro für die Wiedervernässung von Moorflächen
  • Finanzielle Unterstützung für Eigentümer und Bewirtschafter bei der Wiedervernässung
  • Beihilfen decken Kosten für Beratungsdienste, Investitionen, Ausgleichszahlungen und Paludikulturen ab
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