Sachsen schafft 46 Ausreisepflichtige nach Georgien zurück

15. April 2026

Regional - Sachsen - aktuelle Fakten und Einordnung

Sachsen: Rückführungen nach Georgien organisiert

() – hat 46 ausreisepflichtige Personen nach zurückgeführt. Die Landesdirektion organisierte dafür am Dienstag einen Charterflug vom Flughafen Leipzig/Halle, wie das Sächsische Staatsministerium des Innern mitteilte.

Unter den 26 abgeschobenen Personen aus Sachsen befanden sich demnach zwei Straftäter.

Innenminister Armin Schuster betonte, parallel zu Grenzkontrollen sei das Ziel, die Aufenthaltsbeendigung von Personen ohne Schutzstatus auf hohem Niveau zu vollziehen. Man fördere die eigenverantwortliche Ausreise, setze aber auch auf zwangsweise Durchsetzung.

Schuster habe den Flughafen Leipzig beim Bund als möglichen Standort für ein Bundesausreisezentrum ins Spiel gebracht.

Georgien gilt als sicherer Herkunftsstaat, da nur 0,7 Prozent der Asylbewerber aus dem Land einen Schutzstatus erhalten. Zum Stichtag 28. Februar 2025 lebten laut Ministerium 2.280 georgische Staatsangehörige in Sachsen, davon waren 579 ausreisepflichtig.

Es war der erste eigene Sammelcharter des Freistaates nach Georgien seit September 2025.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flughafen Leipzig/Halle (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Sachsen hat 46 ausreisepflichtige Personen nach Georgien zurückgeführt.
  • Innenminister Schuster betont die Durchführung von Aufenthaltsbeendigungen auf hohem Niveau.
  • Flughafen Leipzig wird als möglicher Standort für ein Bundesausreisezentrum vorgeschlagen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • 46 ausreisepflichtige Personen aus Sachsen nach Georgien zurückgeführt
  • Zielgruppe: georgische Staatsangehörige, 2.280 in Sachsen, 579 ausreisepflichtig
  • Frist: bis 28. Februar 2025, erster Sammelcharter seit September 2025

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • 46 ausreisepflichtige Personen wurden nach Georgien zurückgeführt
  • Ziel ist die Aufenthaltsbeendigung von Personen ohne Schutzstatus
  • Georgien gilt als sicherer Herkunftsstaat mit sehr niedrigem Schutzstatus für Asylbewerber

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Rückführung von 46 ausreisepflichtigen Personen nach Georgien organisiert
  • Förderung der eigenverantwortlichen Ausreise und zwangsweise Durchsetzung vorgesehen
  • Flughafen Leipzig als möglicher Standort für ein Bundesausreisezentrum vorgeschlagen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH