Fünf Kommunen in Baden-Württemberg erhalten neue Zusatzbezeichnungen
Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Kommunale Identität in Baden-Württemberg stärken
Stuttgart () – Das Innenministerium hat fünf weiteren Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg offizielle Zusatzbezeichnungen genehmigt. Das teilte Innenminister Thomas Strobl am Mittwoch mit.
Die neuen Titel sollen die lokale Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken.
Die Gemeinde Angelbachtal im Rhein-Neckar-Kreis darf sich künftig ‚Heckergemeinde‘ nennen, Asperg im Landkreis Ludwigsburg ‚Keltenstadt‘. Asselfingen im Alb-Donau-Kreis erhält den Zusatz ‚Heimat des Löwenmenschen‘, der Bad Säckinger Ortsteil Wallbach im Landkreis Waldshut ‚Flößerdorf‘.
Tauberbischofsheim im Main-Tauber-Kreis wird zur ‚Fechterstadt‘. Die Kommunen dürfen die Bezeichnungen ab dem 1. Mai offiziell führen.
Insgesamt haben damit nun mehr als 130 Gemeinden und Ortsteile im Land eine solche kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung.
Grundlage ist eine Änderung der Gemeindeordnung aus dem Jahr 2020. Ein Antrag auf eine Zusatzbezeichnung erfordert einen Gemeinderatsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit und muss vom Innenministerium genehmigt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Thomas Strobl (Archiv) |
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- Fünf weitere Städte in Baden-Württemberg erhalten offizielle Zusatzbezeichnungen.
- Angelbachtal: 'Heckergemeinde', Asperg: 'Keltenstadt', Asselfingen: 'Heimat des Löwenmenschen', Wallbach: 'Flößerdorf', Tauberbischofsheim: 'Fechterstadt'.
- Bezeichnungen dürfen ab 1. Mai offiziell geführt werden.
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