Fünf Kommunen in Baden-Württemberg erhalten neue Zusatzbezeichnungen

15. April 2026

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Kommunale Identität in Baden-Württemberg stärken

() – Das Innenministerium hat fünf weiteren Städten und Gemeinden in offizielle Zusatzbezeichnungen genehmigt. Das teilte Innenminister Thomas Strobl am Mittwoch mit.

Die neuen Titel sollen die lokale Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken.

Die Gemeinde Angelbachtal im Rhein-Neckar-Kreis darf sich künftig ‚Heckergemeinde‘ nennen, Asperg im Landkreis Ludwigsburg ‚Keltenstadt‘. Asselfingen im Alb-Donau-Kreis erhält den Zusatz ‚Heimat des Löwenmenschen‘, der Bad Säckinger Ortsteil Wallbach im Landkreis Waldshut ‚Flößerdorf‘.

Tauberbischofsheim im Main-Tauber-Kreis wird zur ‚Fechterstadt‘. Die Kommunen dürfen die Bezeichnungen ab dem 1. Mai offiziell führen.

Insgesamt haben damit nun mehr als 130 Gemeinden und Ortsteile im Land eine solche kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung.

Grundlage ist eine Änderung der Gemeindeordnung aus dem Jahr 2020. Ein Antrag auf eine Zusatzbezeichnung erfordert einen Gemeinderatsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit und muss vom Innenministerium genehmigt werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Thomas Strobl (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Fünf weitere Städte in Baden-Württemberg erhalten offizielle Zusatzbezeichnungen.
  • Angelbachtal: 'Heckergemeinde', Asperg: 'Keltenstadt', Asselfingen: 'Heimat des Löwenmenschen', Wallbach: 'Flößerdorf', Tauberbischofsheim: 'Fechterstadt'.
  • Bezeichnungen dürfen ab 1. Mai offiziell geführt werden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft fünf Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
  • offizielle Nutzung der neuen Titel ab 1. Mai
  • insgesamt mehr als 130 Gemeinden mit Zusatzbezeichnungen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Stärkung der lokalen Identität
  • Förderung des Gemeinschaftsgefühls
  • Gesetzliche Grundlage durch Änderung der Gemeindeordnung 2020

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Genehmigung von Zusatzbezeichnungen für fünf Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
  • Förderung der lokalen Identität und des Zusammengehörigkeitsgefühls
  • Kommunen dürfen neuen Titel ab dem 1. Mai offiziell führen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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