Kabinett beschließt Entlastung für Länder und Kommunen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Wirtschaftliche Entlastungen für Kommunen in Berlin
Berlin () – Die Bundesregierung hat das sogenannte Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) auf den Weg gebracht. Es soll den Ländern von 2026 bis 2029 zusätzliche Entlastungen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr bereitstellen, teilte das Bundesfinanzministerium am Mittwoch mit. Ziel ist es, die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern und Investitionen vor Ort zu stärken.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt werde und die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags eins zu eins umgesetzt würden. „Mit den 100 Milliarden Euro aus dem Investitionspaket des Bundes, die den Ländern und Kommunen zukommen, ist außerdem klar: Jetzt kann massiv investiert werden.“ Das Geld müsse in Investitionen vor Ort gehen: in moderne Infrastruktur, in gute Bildung, in Digitalisierung und Gesundheitsversorgung.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, finanzschwache Länder mit 250 Millionen Euro jährlich zu unterstützen und die ostdeutschen Länder bei den DDR-Zusatzversorgungssystemen um 350 Millionen Euro jährlich zu entlasten. Die finanzstarken Länder sollen im Finanzkraftausgleich um 400 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Diese Entlastungen sollen bereits für 2026 gelten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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- Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) bringt von 2026 bis 2029 jährlich eine Milliarde Euro Entlastung für Länder
- 250 Millionen Euro jährlich für finanzschwache Länder
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- Ziel, Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung und Gesundheitsversorgung zu fördern
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