Landgericht ordnet Unterbringung nach Pflegeheim-Brand in Norden an

17. April 2026

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Psychiatrische Unterbringung nach Brandstiftung in Aurich

Aurich () – Das Landgericht Aurich hat eine 32-jährige Frau dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Gericht teilte mit, die Frau habe im Dezember 2024 einen Brand in einem Pflegeheim in Norden gelegt.

Nach den Feststellungen des Gerichts zündete die Beschuldigte am Abend des 17. Dezember 2024 gegen 23:00 Uhr in ihrem Zimmer auf der geschlossenen Station eines Pflegeheims ihr Kopfkissen an.

Zum Zeitpunkt des Brandes befanden sich 125 Bewohner im Gebäude, von denen mindestens 89 schliefen. Ein Bewohner erlitt eine Rauchgasvergiftung, der Sachschaden beläuft sich auf über 105.000 Euro.

Das Gericht wertete die Tat als versuchten Mord in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung.

Es stellte eine Schuldunfähigkeit der Frau aufgrund einer paranoid-halluzinatorischen Psychose zum Tatzeitpunkt fest. Da von ihr weiterhin erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien, ordnete es die Unterbringung an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justizvollzugsbeamter (Archiv)

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  • Betroffene: 32-jährige Frau
  • Zielgruppe: Bewohner eines Pflegeheims (125 zum Zeitpunkt des Vorfalls)
  • Region: Norden (Niedersachsen)
  • Zeitraum: Brand am 17. Dezember 2024
  • Sachschaden: über 105.000 Euro
  • Urteil: nicht rechtskräftig

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Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH