Expertin: US-Vorgehen in Straße von Hormus verletzt Völkerrecht
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Völkerrechtliche Aspekte der Seeblockade in Hormus
Kiel () – Die von den USA betriebene Seeblockade in der Straße von Hormus ist nach Einschätzung der Völkerrechtlerin Nele Matz-Lück „klar völkerrechtswidrig“, wenn sie über militärische Ziele hinaus auch neutrale Schifffahrt trifft. Eine Blockade stehe zudem im Widerspruch zu der zuletzt vereinbarten Waffenruhe mit dem Iran und käme faktisch einer Wiederaufnahme der Kriegshandlungen gleich, sagte Matz-Lück dem „Handelsblatt“.
Zwar könne eine auf iranische Häfen bezogene Blockade im Rahmen des Kriegsrechts grundsätzlich zulässig sein, sie müsse jedoch verhältnismäßig bleiben und dürfe etwa humanitäre Lieferungen nicht behindern. Maßnahmen wie das Stoppen von Schiffen, die Gebühren an den Iran gezahlt haben, seien hingegen „klar völkerrechtswidrig“ und nicht vom Seekriegsrecht gedeckt, sagte Matz-Lück.
Insgesamt bewertet die Expertin das Vorgehen der USA als politisch riskant und rechtlich fragwürdig. Es deute auf eine Abkehr von den Prinzipien der freien Schifffahrt hin und könne andere Staaten zu ähnlichen Maßnahmen verleiten, was das Fundament der internationalen Seerechtsordnung gefährde. Scharfe Kritik äußerte die Expertin auch an der US-Rhetorik. Begriffe wie „ökonomischer Terrorismus“, die von US-Vizepräsident J.D. Vance verwendet wurden, seien rechtlich nicht definiert und Ausdruck „imperialer Machtrhetorik“, sagte sie dem „Handelsblatt“. Dies unterstreiche eine Abkehr von völkerrechtlichen Maßstäben hin zu machtgetriebenem Handeln.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Weißes Haus (Archiv) |
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