Kaiserslautern führt keine Verpackungssteuer ein

6. November 2025

Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung

Kommunalpolitik in Kaiserslautern: Verpackungssteuer abgelehnt

() – Der Stadtrat von Kaiserslautern hat die Einführung einer Verpackungssteuer mehrheitlich abgelehnt. Das teilte die Stadtverwaltung am Donnerstag mit.

Damit wird es in der Stadt keine zusätzliche Abgabe auf Einwegverpackungen geben, obwohl dies seit 2023 geprüft worden war.

Als Grund für die Entscheidung nannte das Finanzreferat fehlende organisatorische Voraussetzungen. Für die Umsetzung wären zusätzliches Personal und die Zusammenarbeit mehrerer Referate nötig gewesen.

Zudem wies der Städtetag darauf hin, dass vor dem Hintergrund der Novellierung des Bundes-Verpackungsgesetzes zu prüfen sei, ob eine kommunale Steuer überhaupt notwendig ist.

Bereits seit Januar 2023 gilt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für To-Go-Verpackungen. Betriebe müssen alternative Mehrwegverpackungen anbieten, die nicht teurer sein dürfen als Einwegvarianten.

Bei unsachgemäßer Entsorgung von Verpackungen in der Öffentlichkeit drohen in Kaiserslautern weiterhin Bußgelder zwischen 50 und 250 Euro.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Feldsalat (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Stadt Kaiserslautern, Stadtrat
  • Zielgruppen: Betriebe mit Einwegverpackungen, Allgemeinbevölkerung
  • Zeitraum: Prüfung seit 2023, gültig seit Januar 2023 für Mehrwegangebotspflicht

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Fehlende organisatorische Voraussetzungen für die Einführung der Verpackungssteuer
  • Notwendigkeit von zusätzlichem Personal und interner Zusammenarbeit
  • Prüfung der Notwendigkeit einer kommunalen Steuer im Kontext des neuen Bundes-Verpackungsgesetzes

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einführung einer Verpackungssteuer wurde abgelehnt
  • Prüfung der Notwendigkeit einer kommunalen Steuer wird weitergeführt
  • Bußgelder für unsachgemäße Entsorgung von Verpackungen bleiben in Kraft

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