Jugendlicher aus Zeithain wegen Herstellung biologischer Waffe angeklagt

28. November 2025

Regional - Sachsen - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Anklage gegen 17-Jährigen in Zeithain

Zeithain () – Die Staatsanwaltschaft hat einen 17-jährigen Deutschen aus Zeithain angeklagt, weil er im Dezember vergangenen Jahres in einem Dachgeschoss-Labor bei seinen Eltern drei Ampullen eines Gemisches aus Aconitin und Ricin hergestellt und gelagert haben soll. Ricin gilt nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz als biologische Waffe, teilte die Behörde am Freitagvormittag mit.‘

Dem Jugendlichen wird zudem vorgeworfen, zwischen Januar und November 2024 in dreizehn Fällen Blitzknallsätze produziert und teilweise im heimischen Garten oder in der Nähe seines Wohnorts gezündet zu haben.

Die benötigten Chemikalien habe er sich bei einem Online-Händler besorgt. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat Geständnisse abgelegt.‘

Als Motiv gab der 17-Jährige nach Angaben der Ermittler wissenschaftliches Interesse an.

Es liegen keine Hinweise auf Selbst- oder Fremdschädigungsabsicht vor. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Amtsgericht Riesa, ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justizzentrum (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • 17-jähriger Deutscher aus Zeithain
  • Anklage wegen Herstellung und Lagerung von biologischen Waffen (Aconitin und Ricin)
  • Zeitraum Januar bis November 2024 für Herstellung von Blitzknallsätzen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Anklage wegen Herstellung und Lagerung von Aconitin und Ricin, die als biologische Waffen gelten
  • Produktion und Zündung von Blitzknallsätzen im eigenen Garten
  • Motiv war wissenschaftliches Interesse, keine Hinweise auf schädliche Absichten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Anklage gegen den 17-Jährigen wegen Herstellung und Lagerung von Ampullen mit Aconitin und Ricin.
  • Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Amtsgericht Riesa steht noch aus.
  • Ermittlungen aufgrund der Herstellung und Zündung von Blitzknallsätzen.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH