Land kündigt Moratorium an und verlängert Rückmeldefrist zu Corona-Soforthilfen

22. April 2026

Regional - Saarland - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaftliche Unterstützung in Saarbrücken

() – Die Landesregierung hat die Rückmeldefrist für die erforderliche Selbstauskunft zu Corona-Soforthilfen bis Ende des Jahres verlängert. Dies geschieht angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des -Krieges, teilte Wirtschaftsminister Jürgen Barke mit.

Zusätzlich hat das Land ein Moratorium bezüglich Rückforderungen beschlossen und setzt sich für weitere Erleichterungen sowie faire Härtefallregelungen beim Bund ein.

Barke betonte, dass kleine Unternehmen und Soloselbstständige derzeit unter hohem Druck stehen und mehr Zeit für die Überprüfung benötigen.

Die Hilfeempfänger sind weiterhin aufgefordert, ihren tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass mitzuteilen. Die Frist zur Rückmeldung wird bis zum Jahresende verlängert, und eine Rückforderung wird erst durch einen Bescheid wirksam.

Das Land wird sich beim Bund für faire Regelungen einsetzen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hinweis auf Abstandsgebot auf Spielplatz (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppe: kleine Unternehmen und Soloselbstständige
  • Region: Saarland
  • Frist: Rückmeldefrist bis Ende des Jahres verlängert

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Anhaltende wirtschaftliche Folgen des Iran-Kriegs
  • Hoher Druck auf kleine Unternehmen und Soloselbstständige
  • Notwendigkeit zusätzlicher Zeit für Überprüfung der Soforthilfen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Rückmeldefrist für Selbstauskunft zu Corona-Soforthilfen bis Ende des Jahres verlängert
  • Moratorium bezüglich Rückforderungen beschlossen
  • Einsatz für weitere Erleichterungen und faire Härtefallregelungen beim Bund
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH