Land kündigt Moratorium an und verlängert Rückmeldefrist zu Corona-Soforthilfen
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Wirtschaftliche Unterstützung in Saarbrücken
Saarbrücken () – Die Landesregierung hat die Rückmeldefrist für die erforderliche Selbstauskunft zu Corona-Soforthilfen bis Ende des Jahres verlängert. Dies geschieht angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges, teilte Wirtschaftsminister Jürgen Barke mit.
Zusätzlich hat das Land ein Moratorium bezüglich Rückforderungen beschlossen und setzt sich für weitere Erleichterungen sowie faire Härtefallregelungen beim Bund ein.
Barke betonte, dass kleine Unternehmen und Soloselbstständige derzeit unter hohem Druck stehen und mehr Zeit für die Überprüfung benötigen.
Die Hilfeempfänger sind weiterhin aufgefordert, ihren tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass mitzuteilen. Die Frist zur Rückmeldung wird bis zum Jahresende verlängert, und eine Rückforderung wird erst durch einen Bescheid wirksam.
Das Land wird sich beim Bund für faire Regelungen einsetzen.
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- Frist: Rückmeldefrist bis Ende des Jahres verlängert
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