Koalition will Vermieter an Heizungskosten beteiligen

30. April 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Reform des Heizungsgesetzes in Berlin

() – Die Koalition will mit der Reform des „Heizungsgesetzes“ auch eine sogenannte „Kostenbremse“ für Mieter einführen – Vermieter müssen demnach unter bestimmten Umständen einen Teil der Heizkosten übernehmen.

Wie Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag sagte, werde es für Vermieter zwar weiter eine Wahlfreiheit geben, wenn es um den Einbau einer neuen Heizung gehe, bei neuen Heizungen mit Energie aus fossilen Quellen müsse er sich dann aber an den laufenden Heizkosten beteiligen.

Vermieter sollen demnach in einem solchen Fall die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen. „Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit“, sagte Hubig.

Wenn in bestehenden Wohngebäuden eine Öl- oder Gasheizung ausgetauscht wird, soll außerdem ab Anfang 2029 eine vierstufige sogenannte „Biotreppe“ gelten. Das bedeutet, dass nach und nach eine ansteigende Beimischung von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vorgeschrieben ist. Bei den ersten drei Stufen sollen sich Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die Kosten für Bio-Brennstoffe teilen. Die Regelung soll auch für bis Ende 2029 erstmals genutzte Wohngebäude gelten.

Um den Anteil der biogenen Brennstoffe korrekt zu bemessen, soll es außerdem eine verlässliche Informationspflicht der Lieferanten gegenüber den Kunden geben. Hintergrund sei, dass die biogenen Brennstoffe nicht „quersubventioniert“ werden sollen, damit der vom Vermieter zu tragende Anteil nicht „kleingerechnet“ wird.

Siehe auch:  Günther fordert Reformen ohne Tabus und ohne Angst vor Wahlen

Die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte sollen ab 2028 hälftig zwischen Mieter/Vermieter aufgeteilt werden. Mieter von Wohnungen in Nicht-Wohngebäuden sollen „auf vergleichbarem Niveau geschützt“ werden. Man werde im parlamentarischen Verfahren eine pragmatische Regelung ausarbeiten, „die die unterschiedlichen Gegebenheiten bei Nicht-Wohngebäuden berücksichtigt und eine umsetzbare Abgrenzung zwischen Brennstoff-Verbrauch zu Wohnzwecken und gewerblichen Zwecken wahrt“, wie es hieß.

Für neu zu errichtende Wohnungen, für die die Bauantragsstellung vor dem Kabinettstermin erfolgte, soll ein Bestandsschutz gelten. In 2036 sollen die neuen Regeln hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung evaluiert werden.

Selbstversorgende Mieter, beispielsweise in Einfamilienhäusern oder bei Gasetagenheizungen, sollen in Höhe der Kostentragungspflichten des Vermieters einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter bekommen. Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit im Ortsvergleich niedrigen Mieten soll ebenfalls noch im parlamentarischen Verfahren ausgearbeitet werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Heizungsrohre (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Vermieter müssen unter bestimmten Umständen einen Teil der Heizkosten übernehmen
  • Ab Anfang 2029 gilt eine vierstufige "Biotreppe" für Öl- oder Gasheizungen mit schrittweiser Beimischung von biogenen Brennstoffen
  • Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte sollen ab 2028 hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppen: Mieter und Vermieter
  • Regionen: Deutschland
  • Fristen: Kostenaufteilung ab 2028, Biotreppe ab Anfang 2029, Evaluierung der Regeln 2036

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Einführung einer "Kostenbremse" für Mieter zur Übernahme von Heizkosten durch Vermieter
  • Teilweise Kostenteilung zwischen Mietern und Vermietern bei fossilen Heizungen und Biotreppe-Regelung
  • Verlässliche Informationspflicht für Anbieter biogener Brennstoffe zur Vermeidung von Quersubventionierung

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einführung einer "Kostenbremse" für Mieter, bei der Vermieter Teile der Heizkosten übernehmen müssen.
  • Vermieter müssen bei neuen Heizungen aus fossilen Quellen sich an laufenden Heizkosten beteiligen.
  • Ab 2029 wird eine "Biotreppe" für den Austausch alter Heizungen eingeführt, bei der Kosten für Bio-Brennstoffe zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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