43-Jähriger greift Bundespolizisten am Pasinger Bahnhof an

30. April 2026

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Aggression am Münchener Bahnhof

() – Ein 43-jähriger Mann hat am Mittwochabend am Bahnhof Pasing Bundespolizisten angegriffen und bedroht. Wie die Beamten am Donnerstag mitteilten, war der Deutsche zuvor durch aggressives Verhalten aufgefallen und sollte kontrolliert werden.

Die Beamten erteilten dem augenscheinlich alkoholisierten Münchner am Mittwoch gegen 19:30 Uhr einen Platzverweis, dem er trotz mehrmaliger Aufforderung nicht nachkam.

Stattdessen ging der Mann unvermittelt auf einen Polizisten zu und versuchte, ihn anzugreifen. Der Beamte konnte den Angriff abwehren, woraufhin der 43-Jährige gefesselt wurde.

Der Polizist blieb unverletzt.

Bei seiner Festnahme leistete der Mann erheblichen Widerstand, beleidigte die Einsatzkräfte und bedrohte sie mit dem Tod. Auf der Wache widersetzte er sich weiterhin den polizeilichen Maßnahmen und verweigerte einen freiwilligen Atemalkoholtest.

Die Staatsanwaltschaft München I ordnete eine Blutentnahme an. Anschließend wurde der Mann aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Die Bundespolizei ermittelt nun unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Beleidigung und versuchter Körperverletzung.

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Bildhinweis: Polizei (Archiv)

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  • 43-jähriger Mann griff Bundespolizisten am Bahnhof Pasing an.
  • Er erhielt Platzverweis, kam diesem nicht nach und versuchte, einen Polizisten anzugreifen.
  • Staatsanwaltschaft München I ordnete Blutentnahme an; Mann wurde aus Polizeigewahrsam entlassen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: 43-jähriger Mann, Bundespolizisten
  • Region: Bahnhof Pasing, München
  • Zeit: Mittwochabend, 19:30 Uhr, laufende Ermittlungen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Aggressives Verhalten des Mannes
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  • Blutentnahme angeordnet durch die Staatsanwaltschaft München I
  • Ermittlungen wegen tätlichen Angriffs, Widerstands, Bedrohung, Beleidigung und versuchter Körperverletzung
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