Land startet Förderprogramm "Ganztag Plus" für Förderschulen

10. Mai 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Bildungspolitik in Nordrhein-Westfalen

() – hat ein neues Förderprogramm für gebundene Ganztagsförderschulen im Primarbereich aufgelegt. Wie das Ministerium für Schule und Bildung mitteilte, sollen mit dem Programm „Ganztag Plus“ zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um die Schulen bei der Erfüllung des ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise aufwachsenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung zu unterstützen.

Die Gelder können unter anderem für Angebote am Nachmittag, an unterrichtsfreien Tagen oder in den Ferien eingesetzt werden.

Schulministerin Dorothee Feller erklärte, das Land leiste bewusst einen zusätzlichen Beitrag, damit Kinder an Förderschulen verlässliche Angebote erhalten könnten. Gerade für diese Schüler sei Kontinuität über den Unterricht hinaus wichtig.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung gilt ab dem 1. August 2026 bundesweit schrittweise für Kinder im Grundschulalter und umfasst acht Stunden täglich an Werktagen sowie die Ferien. Eine Schließzeit der Ganztagsangebote von bis zu vier Wochen während der Schulferien soll vom Land ermöglicht werden.

Das Programm richtet sich an öffentliche und private Träger gebundener Ganztagsförderschulen im Primarbereich.

Förderfähig sind zusätzliche Personalressourcen und Sachmittel. Pro Kind und Schuljahr können 1.541 Euro beantragt werden.

Die Antragsfrist für das Schuljahr 2026/2027 endet am 15. Juni 2026. Die Förderung wächst parallel zum Rechtsanspruch jahrgangsweise bis zur vierten Klasse im Schuljahr 2029/2030 an. Parallel zur Richtlinie veröffentlichte das Ministerium einen neuen Grundlagenerlass für den gebundenen Ganztag und außerunterrichtliche Angebote an weiterführenden Schulen und Förderschulen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Klassenraum in einer Schule (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Neues Förderprogramm „Ganztag Plus“ für gebundene Ganztagsförderschulen im Primarbereich in NRW
  • Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung ab 1. August 2026 für Grundschulkinder (8 Stunden täglich an Werktagen)
  • Pro Kind und Schuljahr können 1.541 Euro beantragt werden; Antragsfrist endet am 15. Juni 2026

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft gebundene Ganztagsförderschulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen
  • Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung ab 1. August 2026, schrittweise für Kinder im Grundschulalter bis zum Schuljahr 2029/2030
  • Förderhöhe von 1.541 Euro pro Kind und Schuljahr, Antragsfrist endet am 15. Juni 2026

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Einführung eines Förderprogramms „Ganztag Plus“ für gebundene Ganztagsförderschulen
  • Unterstützung des steigenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung ab 2026
  • Ziel, verlässliche Angebote und Kontinuität für Schüler an Förderschulen zu schaffen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Auflegen eines neuen Förderprogramms „Ganztag Plus“ für gebundene Ganztagsförderschulen im Primarbereich
  • Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Angebote am Nachmittag und in den Ferien
  • Förderfähigkeit für zusätzliche Personalressourcen und Sachmittel, Antragsfrist bis 15. Juni 2026
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