Gericht hält Verpackung kleinerer Milka-Tafeln für irreführend

13. Mai 2026

Bremen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Verbraucherschutz im Fokus: Bremen Urteil

() – Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt und nahezu identischer Verpackung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied das Landgericht Bremen am Mittwoch.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale .

Sie kritisierte, dass die Verpackung und das Design der neuen 90-Gramm-Tafeln identisch mit dem der alten 100-Gramm-Tafeln sei, obwohl Milka-Hersteller Mondelez die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner gemacht habe. Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle, so die Verbraucherschützer.

Die neue Nennfüllmenge des Produkts stehe zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, doch diese Angabe werde oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt.

Mondelez kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf.

„Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate“, erklärten die Verbraucherschützer.

„Auch die Packungsgröße muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden. Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke schamlos aus.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Milka-Schokolade (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Neues Urteil des Landgerichts Bremen: Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt verstossen gegen Wettbewerbsrecht
  • Verpackung der neuen 90-Gramm-Tafeln ist identisch mit den alten 100-Gramm-Tafeln, obwohl Tafel dünner ist
  • Verbraucherzentrale fordert verbindliche Vorgaben und Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Verbraucherzentrale Hamburg, betrifft Milka-Schokolade
  • Neue Nennfüllmenge: 90 Gramm (früher 100 Gramm)
  • Forderung nach verbindlichen Vorgaben und Warnhinweis für mindestens sechs Monate

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verstoß gegen Wettbewerbsrecht durch unveränderte Verpackung trotz reduzierten Inhalts
  • Kritik an mangelndem Hinweis aufFüllmengenänderung, da neue Mengenangabe oft verdeckt ist
  • Forderung nach verbindlichen Vorgaben und Warnhinweisen für Hersteller bei schrumpfenden Packungsinhalten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verbraucherzentrale Hamburg fordert verbindliche Vorgaben für Hersteller bei schrumpfenden Packungsinhalten
  • Einführung eines Warnhinweises für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate
  • Anpassung der Packungsgröße bei verringertem Inhalt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH