Drei Viertel der sächsischen Betriebe beschäftigen Fachkräfte mit Behinderung
Regional - Sachsen - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Integration von Menschen mit Behinderung in Sachsen
Chemnitz () – In Sachsen setzen drei Viertel aller Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern auf Fachkräfte mit Behinderung. Das teilte die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit am Dienstag mit.
Dennoch erfülle etwa ein Viertel der betroffenen Unternehmen die gesetzliche Beschäftigungspflicht überhaupt nicht und beschäftige keine schwerbehinderten Menschen.
Im Jahr 2023 waren in Sachsen 47.520 schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte sozialversicherungspflichtig beschäftigt, was einem Anstieg von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Von den aktuell 9.277 arbeitslosen Schwerbehinderten haben 67,1 Prozent einen Berufs- oder Hochschulabschluss und sind damit formal besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Arbeitslosen.
Arbeitgeber, die ihre Pflicht nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen, die seit Januar 2024 auf bis zu 720 Euro monatlich steigen kann.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet Unternehmen verschiedene Fördermöglichkeiten wie den Eingliederungszuschuss oder Probebeschäftigungen an, um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesagentur für Arbeit (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- 75% der Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern setzen auf Fachkräfte mit Behinderung.
- Rund 25% der Unternehmen erfüllen die gesetzliche Beschäftigungspflicht nicht.
- Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber kann ab Januar 2024 auf bis zu 720 Euro monatlich steigen.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind 47.520 schwerbehinderte Menschen in Sachsen, Anstieg von 1,6% im Jahr 2023
- 25% der Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern erfüllen nicht die Beschäftigungspflicht
- Ab Januar 2024 kann die Ausgleichsabgabe auf bis zu 720 Euro monatlich steigen
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- Drei Viertel der Betriebe mit über 20 Mitarbeitern setzen auf Fachkräfte mit Behinderung
- Rund ein Viertel der Unternehmen erfüllt die gesetzliche Beschäftigungspflicht nicht
- 67,1 Prozent der arbeitslosen Schwerbehinderten haben einen Berufs- oder Hochschulabschluss
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Arbeitgeber, die ihre Pflicht nicht erfüllen, müssen eine erhöhte Ausgleichsabgabe zahlen.
- Die Bundesagentur für Arbeit bietet Fördermöglichkeiten wie den Eingliederungszuschuss und Probebeschäftigungen an.
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