Oberster Verwaltungsrichter: Regierung muss Klimaversprechen halten

18. Mai 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Klimaschutz und Tierschutz in Leipzig

() – Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, erinnert die Bundesregierung an ihre gesetzlichen Verpflichtungen beim Klimaschutz. Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, um die gesetzlich festgelegten Ziele zur Minderung von Treibhausgasen einzuhalten.

„Das haben wir im Januar entschieden, und hieran hat sich nichts geändert“, sagte Korbmacher der FAZ mit Blick auf den Prüfbericht des Klimaschutzrates. Er sehe indes nicht, dass die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2026 Abstriche von ihren Verpflichtungen habe machen wollen. „Der Expertenrat kann ja auch nur eine Prognose anstellen, und Prognosen sind bekanntlich mit Unsicherheiten behaftet“, gab Korbmacher zu bedenken.

Zu dem sogenannten Putenurteil des Bundesverwaltungsgerichts sagte Korbmacher, dieses sei „kein Urteil gegen Massentierhaltung“. Aber die Länder, die eine Tierschutzverbandsklage zuließen, eröffneten damit politisch gewollt Klagemöglichkeiten, um den Tierschutz zu stärken. Das Gericht hatte vor Kurzem entschieden, die Branchenstandards für die Intensivputenmast seien nicht tierschutzkonform.

Mit Blick auf die europäischen Vorhaben zur Wiederherstellung von Natur sagte der Gerichtspräsident, die EU habe „eine ganz große Naturschutzgesetzgebung beschlossen, die eigentlich dazu führt, dass wir weniger Infrastruktur bauen können“. Die Verpflichtungen zum Naturschutz seien „mit einem Riesenaufwand für den Bund, die Länder und die Kommunen verbunden“.

Siehe auch:  Rainer prüft Entlastungen für Bauern
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Bildhinweis: Bundesverwaltungsgericht (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Klimaschutzprogramm muss Maßnahmen zur Einhaltung der Treibhausgasreduktionsziele enthalten
  • Putenurteil stärkt Tierschutz durch Klagemöglichkeiten für Tierschutzverbände
  • EU-Naturschutzgesetzgebung schränkt Infrastrukturprojekte ein und erhöht den Aufwand für Bund, Länder und Kommunen

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  • Bundesregierung, Verpflichtungen beim Klimaschutz, 2026
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  • Bundesregierung erinnert an gesetzliche Verpflichtungen beim Klimaschutz
  • Klimaschutzprogramm muss Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasen enthalten
  • Tierschutzverbandsklage ermöglicht Klagemöglichkeiten zur Stärkung des Tierschutzes
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