Sächsische Staatsregierung verlängert Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig
Regional - Sachsen - aktuelle Fakten und Einordnung
Mietpreisbremse in Sachsen bis 2027
Dresden () – Die sächsische Staatsregierung hat die Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen, die eine Verlängerung der Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig bis zum 30. Juni 2027 vorsieht. Das teilte das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung am Dienstag mit.
Damit wird die Regelung in den beiden Städten ohne Unterbrechung fortgeführt, um Mieter in besonders nachgefragten Lagen vor überhöhten Mieten zu schützen.
Ministerin Regina Kraushaar betonte, bei der Verlängerung sei ein fairer Ausgleich zwischen Mieterschutz und den Interessen der Eigentümer erreicht worden. ‚Die Mietpreisbremse bringt den Mietern in den angespannten Wohnungsmärkten von Leipzig und Dresden eine Entlastung‘, erklärte sie. Gleichzeitig müsse der Wohnungsbau weiter forciert werden, um langfristig mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Staatsregierung lässt die Marktentwicklung zudem durch ein externes Gutachten überwachen. Auf Basis dieser Analyse will sie im dritten Quartal 2026 entscheiden, ob weitere Maßnahmen zur Marktentspannung nötig sind.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Satellitenschüssel an Wohnhaus (Archiv) |
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