166.000 Ganztagsbetreuungsplätze fehlen noch
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Mangel an Ganztagsplätzen in Deutschland
Berlin () – Ab dem kommenden Sommer gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule – doch es fehlen aktuell noch 166.000 Plätze, um den Bedarf in den Familien zu decken. Das geht aus dem Bericht des Bundesfamilienministeriums hervor, der an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll und über den der „Spiegel“ berichtet.
Der Mangel ist dabei ungleich verteilt: Die ostdeutschen Bundesländer und Hamburg können laut des Berichts voraussichtlich alle Betreuungswünsche der Eltern erfüllen; in manchen Gegenden Ostdeutschlands werden künftig wahrscheinlich sogar Plätze frei bleiben. Anders in den westdeutschen Flächenländern: Baden-Württemberg müsste 32.000 zusätzliche Ganztagsplätze in den kommenden neun Monaten schaffen. In Bayern fehlen 42.000 Plätze, in Hessen 15.000, in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein jeweils 8000. Am größten ist die Lücke in Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es nach den Berechnungen des Bundesfamilienministeriums derzeit 47.000 Betreuungsplätze zu wenig.
Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) sagte dem „Spiegel“, es sei „erfreulich“, dass der Bericht „einen deutlichen Anstieg des Platzangebots“ zeige. Um die verbleibende Lücke zu schließen, „müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen“. Im Ganztag liege „eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen“, sagt Prien weiter. Gleichzeitig gehe es darum, „die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – vor allem für Mütter – zu verbessern“.
Der Rechtsanspruch gilt ab dem 1. August 2026 zunächst nur für die Kinder in den ersten Klassen und wird danach jährlich um je einen Jahrgang ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Rechtsanspruch dann für alle Kinder in den Klassenstufen eins bis vier.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kinder in einer Schule (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Ab Sommer 2026 gilt in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.
- Aktuell fehlen 166.000 Plätze, besonders in westdeutschen Flächenländern.
- Der Rechtsanspruch wird jährlich für einen Jahrgang ausgeweitet, bis er 2029/2030 für alle Klassenstufen eins bis vier gilt.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind Grundschulkinder in Deutschland
- 166.000 benötigte Plätze für Ganztagsbetreuung fehlen bis August 2026
- Nach Bundesländern: Nordrhein-Westfalen 47.000, Bayern 42.000, Baden-Württemberg 32.000, Hessen 15.000, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein jeweils 8.000
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Fehlende 166.000 Plätze für Ganztagsbetreuung in Grundschulen
- Ungleich verteilte Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen zwischen Ost- und Westdeutschland
- Politischer Druck zum Ausbau der Plätze zur Verbesserung der Bildungschancen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Schaffung von 32.000 zusätzlichen Ganztagsplätzen in Baden-Württemberg
- Bereitstellung von 42.000 Plätzen in Bayern
- Ausbau der Ganztagsbetreuung durch Bund, Länder und Kommunen vorantreiben
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