Köln richtet erneut Böllerverbotszone zum Jahreswechsel ein
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Silvesterregelungen in Köln 2023
Köln () – Die Stadt Köln hat erneut eine Böllerverbotszone für die Silvesternacht eingerichtet. Wie die Verwaltung mitteilte, gilt das Verbot für pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung, sogenannte Kategorie-2-Böller, in einem linksrheinischen Gebiet bis zu den Ringen.
Feuerwerksraketen und anderes Feuerwerk, bei dem die Sichtbarkeit im Vordergrund steht, sind nicht betroffen.
Die Einführung der Zone geht auf einen politischen Beschluss aus dem Jahr 2023 zurück und soll Beschwerden über Lärm, Feinstaub und Müll entgegenwirken sowie Polizisten, Ordnungs- und Rettungskräfte besser schützen. Das Ordnungsamt wird in der Zone präsent sein und bei Verstößen Bußgeldverfahren einleiten.
Verstöße können bis zu 200 Euro kosten, das Gesetz sieht sogar Strafen von bis zu 50.000 Euro vor.
Unabhängig vom Böllerverbot gilt rund um den Kölner Dom wie in den Vorjahren ein Mitnahmeverbot für Feuerwerkskörper aller Art. Stadtweit darf Feuerwerk zudem nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen abgebrannt werden.
Für die Silvesternacht kündigte die Stadt zudem zahlreiche Verkehrsbeschränkungen und Sperrungen an, unter anderem auf mehreren Rheinbrücken und in Teilen der Innenstadt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kölner Hauptbahnhof und Dom (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Böllerverbotszone für Silvesternacht eingerichtet, gilt für Kategorie-2-Böller.
- Verbot betrifft linksrheinisches Gebiet bis zu den Ringen.
- Verstöße können bis zu 200 Euro kosten, bis zu 50.000 Euro im höchsten Fall.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Bewohner und Besucher in Köln
- Starke: Böllerverbotszone für Kategorie-2-Böller in linksrheinischem Gebiet bis zu den Ringen, Bußgelder bis 200 Euro, mögliche Strafen bis 50.000 Euro
- Zeitraum: Silvesternacht 2023
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Politischer Beschluss aus dem Jahr 2023
- Beschwerden über Lärm, Feinstaub und Müll
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Böllerverbotszone für Kategorie-2-Böller in einem linksrheinischen Gebiet bis zu den Ringen eingerichtet
- Präsenz des Ordnungsamts in der Zone und Einleitung von Bußgeldverfahren bei Verstößen
- Ankündigung von Verkehrsbeschränkungen und Sperrungen auf mehreren Rheinbrücken und in Teilen der Innenstadt
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