Sachsen fördert gemeinschaftliche Solarprojekte in mehreren Regionen
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Wirtschaftsförderung für Photovoltaikanlagen in Sachsen
Chemnitz () – In mehreren sächsischen Regionen können ab sofort Förderanträge für gemeinschaftlich genutzte Photovoltaikanlagen gestellt werden. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Dresden am Freitag mit.
Betroffen sind die Landkreise Bautzen, Görlitz, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Leipzig und Chemnitz.
Gefördert werden neue Photovoltaikanlagen ab zehn Kilowatt-Peak, die mehrere Parteien in oder an einem Gebäude mit Solarstrom versorgen. Auch Batteriespeicher sind förderfähig, wobei mindestens zwei verschiedene Verbraucher vor Ort vom Strom profitieren müssen.
Eine Einspeisung ins öffentliche Netz ist ausgeschlossen. Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) betonte: „Mit dieser Förderung schaffen wir einen echten Anreiz für gemeinschaftliche Energielösungen direkt vor Ort.“
Insgesamt stehen 3,1 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Zuschüsse bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionen betragen können.
Pro Vorhaben sind maximal 200.000 Euro möglich. Die Antragstellung ist bis zum 6. Februar 2026 ausschließlich online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank möglich.
Die Bewilligungen werden ab dem dritten Quartal 2026 erteilt, die Projekte müssen bis spätestens 30. September 2027 abgeschlossen sein.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Solaranlage (Archiv) |
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- Förderanträge für gemeinschaftlich genutzte Photovoltaikanlagen in mehreren sächsischen Regionen ab sofort möglich
- Förderung für neue Photovoltaikanlagen ab zehn Kilowatt-Peak, Batteriespeicher ebenfalls förderfähig
- Insgesamt 3,1 Millionen Euro stehen zur Verfügung, Zuschüsse bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionen
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene Regionen: Landkreise Bautzen, Görlitz, Nordsachsen, Leipzig sowie Städte Leipzig und Chemnitz
- Förderhöhe: Bis zu 80% von 3,1 Millionen Euro, max. 200.000 Euro pro Vorhaben
- Fristen: Antrag bis 6. Februar 2026, Bewilligung ab Q3 2026, Projektabschluss bis 30. September 2027
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- Antragstellung erfolgt bis zum 6. Februar 2026 online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank.
