Bund-Länder-Arbeitsgruppe legt Optionen für Pflegereform vor

11. Dezember 2025

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Pflegepolitik in Berlin: Reformvorschläge und Kontroversen

() – Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform hat am Donnerstag Vorschläge zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und Optionen für eine Finanzierung der Pflegeversicherung vorgelegt.

Demnach sollen bei der Begutachtung von Pflegebedürfigkeit die Schwellenwerte angepasst werden, um die Leistungen „stärker auf diejenigen zu fokussieren, die sie tatsächlich benötigen“. Für die Pflegekosten werden zwei Optionen beraten: Eine „Dynamisierung“, bei der die Eigenanteile regelmäßig angepasst werden, und ein „Sockel-Spitze-Tausch“, bei dem Bedürftige offenbar einen festen Grundbetrag zahlen und die Versicherung nur das, was darüber hinausgeht.

Die Prävention vor und in der Pflege soll deutlich gestärkt werden. Beispielsweise sind freiwillige Gesundheits-Check-Ups für ältere Menschen zur Früherkennung von Risikofaktoren geplant. Zudem schlägt die Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau eine Bündelung ambulanter Leistungen und einen Abbau doppelter Vorgaben auf Landes- und Bundesebene an.

Die Kernfrage bleibe die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung, sagte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). „Dazu halten wir an der Systematik des Teilleistungssystems fest, wollen die finanziellen Mittel aber zielgerichteter für nachweislich nutzbringende Leistungen einsetzen. Die heutigen Ergebnisse sind eine gute Grundlage, um im engen Austausch innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.“

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Das Ergebnispapier der Arbeitsgruppe ist in den Bundesländern umstritten: Aus einer Protokollerklärung der Regierung Brandenburgs geht hervor, dass das Land dem Papier nicht zustimmt. Schleswig-Holsteins Regierung kritisiert das Papier als Vertagung von Beschlüssen und fordert „konkrete Eckpunkte“ für die nächste politische Runde.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Laumann, Warken, Schlotzhaue am 11.12.2025

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Schwellenwerte bei der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit sollen angepasst werden.
  • Zwei Optionen zur Finanzierung der Pflegeversicherung werden beraten: "Dynamisierung" und "Sockel-Spitze-Tausch".
  • Prävention in der Pflege wird durch Gesundheits-Check-Ups für ältere Menschen gestärkt.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Pflegebedürftige, ältere Menschen
  • Regionen: Bundesländer, insbesondere Brandenburg und Schleswig-Holstein
  • Zeitrahmen: Vorschläge am Donnerstag vorgelegt, Gesetzentwurf in Planung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Anpassung der Begutachtungs-Schwellenwerte für Pflegebedürftigkeit
  • Stärkung der Prävention und Früherkennung von Risikofaktoren bei älteren Menschen
  • Kontroversen und Unstimmigkeiten zwischen den Bundesländern über den Vorschlag der Arbeitsgruppe

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Anpassung der Schwellenwerte bei der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit
  • Stärkung der Prävention durch freiwillige Gesundheits-Check-Ups für ältere Menschen
  • Erarbeitung eines Gesetzentwurfs in Austausch mit der Bundesregierung und den Ländern
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH