Hausbesetzer müssen Villa Kunterbunt in Bochum räumen

12. Dezember 2025

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Brandschutzproblematik in Bochumer Wohnhaus

() – Die Stadt Bochum hat neun Bewohner der Villa Kunterbunt, einer Haushälfte eines denkmalgeschützten Hauses aus dem Jahr 1898, die Nutzung wegen brandschutzrechtlicher Mängel untersagt. Dies teilte das Oberverwaltungsgericht mit und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts .

Mit Ordnungsverfügungen vom 27. November forderte die Stadt Bochum die neun Antragsteller, die das im Eigentum der Stadt stehende Haus als Hausbesetzer bewohnen, auf, die Nutzung des Gebäudes ab dem 11. Dezember einzustellen und nicht wieder aufzunehmen.

Der Eilantrag der Bewohner wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt, und auch die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht hatte keinen Erfolg.

Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts stellte fest, dass die Antragsteller nicht nachweisen konnten, dass die Vorgaben des Brandschutzes eingehalten sind. Die Bewohner hatten lediglich geltend gemacht, dass nach einer von ihnen durchgeführten Beseitigung von Sträuchern die Voraussetzungen für einen zweiten Rettungsweg gegeben seien.

Das Verwaltungsgericht hatte jedoch mehrere Verstöße gegen brandschutzrechtliche Vorgaben festgestellt, die von den Antragstellern nicht widerlegt wurden. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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  • Nutzung der Villa Kunterbunt wegen brandschutzrechtlicher Mängel untersagt
  • Stadt Bochum fordert neun Bewohner auf, Nutzung ab 11. Dezember einzustellen
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  • Betroffen sind neun Bewohner der Villa Kunterbunt in Bochum
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  • Nutzung des Gebäudes aufgrund brandschutzrechtlicher Mängel untersagt
  • Ordnungsverfügungen fordern Bewohner zur Einstellung der Nutzung auf
  • Eilantrag und Beschwerde der Bewohner wurden abgelehnt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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