Immobilienverband legt eigenen Gesetzesentwurf für Bauregeln vor

12. Dezember 2025

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft: Baukostenreduktion in Berlin

() – Verbände der Immobilienwirtschaft drängen bei der Reduzierung der Baukosten zur Eile und legen einen eigenen Gesetzentwurf für einfachere Bauregeln vor. Das berichtet die „Welt“ (Samstagausgabe).

Vorgeschlagen wird ein „kostenoptimierter Basiswohnstandard“ mit einem „wirtschaftlichen, funktionalen Mindeststandard für gesunden, sicheren und gebrauchstauglichen Wohnraum, der Baukosten nachhaltig senkt“ – so heißt es in einem Entwurf des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).

Der Basiswohnstandard solle unter anderem Mindestanforderungen für Heizung oder Dämmung definieren, für die Versorgung mit Trinkwasser und Elektrizität, Sanitärausstattung und Schallschutz. Der rechtliche Rahmen würde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stehen, weitere technische Details in einer Verordnung.

„Uns geht es darum, nicht die Ausnahme von zu hohen Standards zu regeln, sondern einen neuen, abgesenkten und bezahlbaren Standard als gesetzlichen Leitmaßstab zu definieren“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko der Zeitung. In dem Verband sind rund 3.000 Wohnungsunternehmen mit etwa sechs Millionen Wohnungen organisiert. Der GdW stimmt den Gesetzesvorschlag aktuell mit weiteren Verbänden der Immobilienwirtschaft ab und will den Text in den nächsten Tagen dem Bau- und dem Justizministerium in Berlin sowie den Regierungsparteien präsentieren.

Der Entwurf unterscheidet sich von der Idee eines sogenannten Gebäudetyps E, für den Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) Ende November Eckpunkte vorgestellt hatten. Der Gebäudetyp E soll auf zivilrechtlicher Basis regeln, dass Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik keinen Mangel darstellen. Das würde Klagen von Mietern oder Käufern gegen niedrigere Ausstattungsstandards erschweren. Ein Gesetz soll allerdings erst Ende 2026 vorliegen.

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Dem GdW und anderen Verbänden der Immobilienwirtschaft ist das zu spät und zu unsicher. „Die jetzigen Vorschläge der Ministerin sind kompliziert, langwierig und letztlich streitanfällig“, sagte Gedaschko.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kransitz (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Verbände der Immobilienwirtschaft drängen zur Eile bei der Reduzierung der Baukosten.
  • Es wird ein "kostenoptimierter Basiswohnstandard" vorgeschlagen, der Mindestanforderungen für Heizung, Dämmung, Trinkwasserversorgung, Elektrizität, Sanitärausstattung und Schallschutz definiert.
  • Der GdW plant, den Gesetzentwurf in den nächsten Tagen den Ministerien und Regierungsparteien zu präsentieren.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: rund 3.000 Wohnungsunternehmen, ca. sechs Millionen Wohnungen
  • Region: Deutschland
  • Frist: Gesetzesentwurf soll in den nächsten Tagen vorgestellt werden, Gesetz soll bis Ende 2026 vorliegen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Dringlichkeit zur Reduzierung der Baukosten
  • Vorschlag eines kosteneffizienten Basiswohnstandards
  • Unzufriedenheit mit aktuellen ministeriellen Vorschlägen, die als zu komplex und zeitintensiv angesehen werden

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verbände der Immobilienwirtschaft legen eigenen Gesetzentwurf für einfachere Bauregeln vor.
  • Einführung eines "kostenoptimierten Basiswohnstandards" wird vorgeschlagen.
  • Gesetzesentwurf wird in den nächsten Tagen den Bau- und Justizministerien sowie den Regierungsparteien präsentiert.
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