Bundespolizei fasst zwei per Haftbefehl Gesuchte an der Grenze
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Sicherheit und Rechtsprechung an der Grenze
Kleve () – Die Bundespolizei hat im Rahmen der vorübergehenden Grenzkontrollen an der niederländischen Grenze zwei Männer festgenommen, gegen die Haftbefehle vorlagen. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Kleve am Montag mit.
Bei den Kontrollen am späten Samstagabend auf den Autobahnen 57 und 61 wurden die gesuchten Personen ausfindig gemacht.
Auf der A57 kontrollierten Beamte einen 32-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der einen niederländischen Reisepass vorzeigte. Bei einem Abgleich des Lichtbildes stellten sie fest, dass es sich nicht um die abgebildete Person handelte.
Bei der Durchsuchung fanden die Polizisten den polnischen Reisepass des Mannes. Eine Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Hagen ihn per Haftbefehl suchte.
Ein Amtsgericht hatte ihn 2022 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt, die er nicht gezahlt hatte. Er wurde verhaftet und in die JVA Kleve gebracht.
Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Ausweismissbrauchs eröffnet.
Kurz darauf überprüfte die Bundespolizei auf der A61 Fahrgäste eines Reisebusses. Dabei identifizierten die Beamten einen 35-jährigen Spanier, gegen den die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl erlassen hatte.
Er war 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro verurteilt worden. Der Mann gab an, einen Teil bereits gezahlt zu haben, konnte die Restschuld von 5.427,50 Euro jedoch nicht begleichen.
Er wurde verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen gebracht, wo er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 53 Tagen verbüßen muss.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gefängnis (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Zwei Männer mit Haftbefehlen wurden an der niederländischen Grenze festgenommen.
- Ein 32-jähriger Pole wurde wegen Betrugs und nicht gezahlter Geldstrafe von 750 Euro verhaftet.
- Ein 35-jähriger Spanier musste eine Ersatzfreiheitsstrafe von 53 Tagen wegen gefährlicher Körperverletzung antreten.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: 32-jähriger polnischer Staatsangehöriger, 35-jähriger Spanier
- Regionen: Autobahnen A57 und A61, Deutschland
- Zahlen/Fristen: 750 Euro Geldstrafe (2022) und 7.500 Euro Geldstrafe (2024), Restschuld 5.427,50 Euro, Ersatzfreiheitsstrafe von 53 Tagen
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