Bundesrat verabschiedet Rentenpaket

19. Dezember 2025

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Rentenreform in Deutschland: Bundestag beschließt Änderungen

() – Der Bundesrat hat das umstrittene Rentenpaket der Bundesregierung verabschiedet. Die Länderkammer winkte die Pläne am Freitag durch.

Konkret wird demnach das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängert. Außerdem wird die „Mütterrente“ ausgeweitet. Zur Begründung heißt es: „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“

Das Gesetz sieht konkret vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden.

Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen.

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird zudem künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.

Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen- auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein.

Siehe auch:  Prien kündigt Gesetzentwurf zu Gesellschaftsdiensten an

Teil des Rentenpakets ist auch das vom Bundestag beschlossene Aktivrentengesetz. Durch die Reform sollen Rentner nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters mit 67 Jahren 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bei einer nichtselbstständigen Arbeit verdienen können.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sitzung des Bundesrates am 19.12.2025

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 verlängert.
  • Mütterrente wird ausgeweitet und Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf drei Jahre verlängert.
  • Rückkehr zu bisherigen Arbeitgebern für Rentner erleichtert durch Aufhebung des Anschlussverbots.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Rentner und Eltern, speziell für Mütter
  • Rentenniveau bis 2031 stabil gehalten, Mehrkosten durch Steuermittel gedeckt
  • Rückkehr zu bisherigen Arbeitgebern für Rentner erleichtert, sofortige Umsetzung possible

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verlängerung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2031 zur Vermeidung eines sinkenden Alterseinkommens.
  • Ausweitung der "Mütterrente" und Anrechnungszeiten für Kindererziehungszeiten zur Gleichstellung.
  • Steuermittel des Bundes zur Deckung der Mehrkosten, um Beitragssätze stabil zu halten.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verlängerung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2031
  • Ausweitung der Mütterrente und Anerkennung von drei Jahren Kindererziehungszeiten für alle Kinder
  • Erleichterung der Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben

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