Läden in Tourismusorten dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen

19. Dezember 2025

Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern: Winteröffnungszeiten

() – In können in diesem Winter erstmals viele Geschäfte in touristischen Regionen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Schwerin am Freitag mit.

Vom 17. Dezember bis zum 8. Januar gilt ein neuer Winteröffnungszeitraum für Verkaufsstellen in 64 anerkannten Kurorten.

Wirtschaftsminister Wolfgang Blank betonte, die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel sei für Handel und Tourismus von großer Bedeutung. Mit offenen Ladentüren sollten lebendige Orte, attraktive Angebote für Gäste und zusätzliche Umsatzchancen für die Unternehmen geschaffen werden.

Die neue Regelung unterstütze den stationären Handel in den Tourismusregionen.

Die überarbeitete Öffnungszeitenverordnung löst die bisherige Bäderverkaufsverordnung ab und soll die Regelungen modernisieren und vereinheitlichen. Neben dem etablierten Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis 31. Oktober ermöglicht sie nun auch eine Öffnung in der Winterzeit.

Am ersten Weihnachtsfeiertag müssen die Läden jedoch weiterhin geschlossen bleiben.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sonderangebote in einem Supermarkt (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Geschäfte in touristischen Regionen Mecklenburg-Vorpommern dürfen vom 17. Dezember bis 8. Januar an Sonn- und Feiertagen öffnen.
  • Regelung unterstützt stationären Handel und soll Umsatzchancen für Unternehmen erhöhen.
  • Öffnungszeitenverordnung ersetzt Bäderverkaufsverordnung und ermöglicht Öffnungen auch in der Winterzeit.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Geschäfte in 64 anerkannten Kurorten in Mecklenburg-Vorpommern
  • Neuer Winteröffnungszeitraum: 17. Dezember bis 8. Januar
  • Betrifft Handel und Tourismus, besonders um Weihnachten und Jahreswechsel

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Einführung eines neuen Winteröffnungszeitraums für Geschäfte in touristischen Regionen
  • Ziel: Förderung von Handel und Tourismus, insbesondere um Weihnachten und den Jahreswechsel
  • Ersetzung der alten Bäderverkaufsverordnung zur Modernisierung und Vereinheitlichung der Regelungen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einführung eines neuen Winteröffnungszeitraums für Geschäfte in 64 Kurorten vom 17. Dezember bis 8. Januar
  • Modernisierung und Vereinheitlichung der Öffnungszeitenverordnung
  • Unterstützung des stationären Handels in touristischen Regionen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH