Urteil im PKK-Verfahren am Hamburger Oberlandesgericht erwartet
Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gerichtsurteil zu PKK-Mitgliedschaft in Hamburg
Hamburg () – Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat für Dienstag die Urteilsverkündung in einem Strafverfahren wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angekündigt. Das Gericht teilte mit, dass die Beweisaufnahme in dem Verfahren mit den Angeklagten A. (63) und U. (64) abgeschlossen und die Plädoyers gehalten wurden.
Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Angeklagten A. eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Für U. wurde eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Die Verteidigungen plädierten jeweils auf Strafen im bewährungsfähigen Bereich.
Den Vorwürfen zufolge sollen die beiden Männer die organisatorischen, finanziellen und propagandistischen Belange der PKK in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gefördert haben.
Laut der Anklage soll A. als mutmaßlicher Leiter des PKK-Gebiets Kiel unter anderem die Vereinnahmung von Spendengeldern in Höhe von 178.000 Euro verantwortet haben. U. wird vorgeworfen, Propagandaveranstaltungen mitorganisiert und Spendengelder in Höhe von 87.550 Euro in seiner Wohnung bei Lübeck verwahrt zu haben.
Das Urteil soll am 23. Dezember um 10 Uhr verkündet werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Urteilsverkündung im Verfahren wegen mutmaßlicher PKK-Mitgliedschaft am 23. Dezember um 10 Uhr.
- Staatsanwaltschaft beantragt 2 Jahre und 6 Monate für A., 1 Jahr und 9 Monate für U.
- A. soll 178.000 Euro Spendengelder vereinnahmt haben, U. 87.550 Euro in seiner Wohnung verwahrt.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Angeklagte: A. (63), U. (64)
- Zielgruppen: Mitglieder/Förderer der PKK in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
- Frist: Urteilsverkündung am 23. Dezember um 10 Uhr; beantragte Strafen: A. 2 Jahre 6 Monate, U. 1 Jahr 9 Monate
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Mutmaßliche Mitgliedschaft in der verbotenen PKK
- Förderung organisatorischer, finanzieller und propagandistischer Belange der PKK
- Vereinnahmung und Verwahrung von Spendengeldern in erheblichem Umfang
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Urteilsverkündung für das Strafverfahren gegen mutmaßliche PKK-Mitglieder angekündigt
- Staatliche Anklage: Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren für A. und 1,75 Jahren für U. beantragt
- Angeklagte sollen PKK-Aktivitäten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gefördert haben
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