Rostock beschränkt Böller-Zeiten zu Silvester
Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Sicherheit von Feuerwerksverkauf in Rostock
Rostock () – In Rostock dürfen Böller und andere pyrotechnische Gegenstände mit reiner Knallwirkung an Silvester nur in einem festgelegten Zeitraum gezündet werden. Das hat das zuständige Stadtamt mitgeteilt.
Erlaubt ist das Abbrennen dieser Kategorie-F2-Artikel lediglich von 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar.
Zudem gelten strenge Abstandsregeln. So muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu Reetdachhäusern, Tankstellen und Tankanlagen eingehalten werden.
Gesetzlich verboten ist das Zünden in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und Stallungen. Ausdrücklich untersagt sind außerdem das illegale Schießen mit umgebauten Waffen sowie das Herstellen oder Verändern von Feuerwerkskörpern.
Die Behörden raten, nur in Deutschland geprüfte Feuerwerksartikel mit CE-Zeichen und deutscher Gebrauchsanleitung zu kaufen.
Nicht funktionierende Artikel sollen nicht erneut angezündet werden. Die Feuerwehr ist im Brandfall unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.
Die detaillierte Allgemeinverfügung ist seit dem 10. Dezember online einsehbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Feuerwerksverkauf (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Böller dürfen in Rostock nur von 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar gezündet werden.
- Mindestabstand von 200 Metern zu Reetdachhäusern, Tankstellen und Tankanlagen ist erforderlich.
- Zünden in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und Stallungen ist verboten.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind alle Personen, die an Silvester in Rostock Feuerwerk zünden möchten.
- Erlaubtes Abbrennen nur von 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar.
- Abstandsregeln: 200 Meter zu Reetdachhäusern, Tankstellen, Kirchen, Krankenhäusern und Heimen.
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Begrenzter Zeitraum für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester
- Strenge Abstandsregeln zu gefährdeten Gebäuden und Einrichtungen
- Gesetzliche Verbote zum Zünden in sensiblen Bereichen wie Kirchen und Krankenhäusern
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Erlaubter Zündzeitraum für Böller: 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar
- Mindestabstand von 200 Metern zu Reetdachhäusern, Tankstellen und Tankanlagen
- Zünden in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und Stallungen ist verboten
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